§1 StVo
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer (muss kein VT sein) GESCHÄDIGT, GEFÄHRDET oder mehr als vermeidbar BEHINDERT oder belästigt wird.
(Prio. in dieser Reihenfolge)
Gefährdung lt. StVo
Hing nur vom Zufall ab, dass kein Schaden entstanden ist. (Glück, Vollbremsung, konkrete Gefahr)
Prio.2
Schädigung lt. StVo
Sachschaden, Körperschaden etc. (höhe Schaden egal) messbar
Prio. 1
Behinderung lt. StVo
z.B. zügige Weiterfahrt nicht möglich (zu langsam)
Nur Strafbar wenn vermeidbar.
Prio. 3
Belästigung lt. StVo
körperliche, seelische Belästigung
z.B. übertriebenes Zuschlagen der Autotür, Kavalierstart, unnötiges Laufenlassen Motor.
Es muss einen Belästigten geben.
Prio.4
Lösungsanhalt / Subsumtion Verkehrsrecht
Was liegt vor?
Überschrift Sachverhalt (Schädigung gem. StVo)
Aussage zu Verkehrsteilnehmer und Verkehrsgrund:
Herr Müller fährt mit seinem AUDI auf der Bahnhofstraße.
objektive Tatbestandsmerkmale (TB):
kurz Erklären der Beteiligten (Anderer), Schaden, Verhalten
subjetiver TB:
Herr Müller war fahrlässig/hat übersehen …
Ergebnis:
Herr Müller beging eine VoWi gem. StVo i.V.m. StVG
Was ist eine Straße?
Der Gesamte Verkehrsraum mit
Fahrbahn
(Sonder-)Fahrstreifen
Seiten-/Parkstreifen
Sonderwege
Plätze
Was ist eine Fahrbahn?
Teil der Straße die für den Fahrverkehr bestimmt ist.
Was ist ein Fahrstreifen?
Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren benötigt.
Was ist ein Seiten-/Parkstreifen?
Seitenstreifen:
Unmittelbarer Teil neben der Fahrbahn. (befestigt oder unbefestigt)
Parkstreifen:
Wie oben wenn entlang der Fahrbahn.
Beides nicht Teil der Fahrbahn!
Was sind Sonderwege?
Gehwege
Fußgängerverkehr vorbehalten
Radweg
Radfahrern vorbehalten
Fahrradstraße
gesondert nur für Fahrräder
Reiter
Was sind Sonderfahrstreifen?
Fahrbahn für bestimmte Fahrzeuge.
Busse
Taxen
Welche Verkehrsarten gibt es?
Personenverkehr:
Gehen, Reiten, Führen von
Tieren
Fahrzeugverkehr (Fahren):
Fließender Verkehr (auch Ampel, Stau)
Ruhender Verkehr (Halten, Parken)
Was ist eine Bundesstraße?
Autobahn, Überlandstraßen
Im Eigentum des Bundes
Was sind Sonstige Straßen?
Staatstraßen
Landstraßen
Kreisstraßen
(Gemeindestraßen)
Was ist Fußgänger?
Zu Fuß gehender VT ohne technisches Hilfsmittel
Fußgänger auch mit Tier (Reiter auf Pferd)
Wenn Zweirad geschoben wird
Was sind Verkehrsteilnehmer?
VT sind alle Fußgänger und Fahrzeugführer die im öffentlichen Verkehrsraum verkehrserheblich sind.
Fußgänger
Tierführer
Fahrzeugführer (alles was rollt)
KFZ (Motor ohne Schiene)
(evtl. mitfahrende, wenn sie einwirken)
Was ist der Verkehrsgrund?
VG ist eine Fläche die für Straßenverkehr für Dritte bereit steht.
Privatgrund
Nicht-öffentlicher VG
Tatsächlich-öffentlicher VG
öffentlicher Verkehrsgrund
Rechtlich-öffentlicher VG
Was ist Rechtlich-öffentlicher Verkehrsgrund?
Rechtlich-öffentlicher Verkehrsgrund ist z.B. Straßen, Plätze, Brücken, Fußwege (Eigentum von Staat)
Widmung
Eintrag ins Straßenregister
Veröffentl. im Bayr. Staatsanzeiger
Verkehrrecht und Wegerecht voll anwendbar!
Was ist Nicht-öffentlicher Verkehrsgrund?
Nicht-öffentlicher Verkehrsgrund nur für bestimmte Personen.
eingrenzbaren Personen möglich
nicht zugänglich für Jedermann
Beispiele: Betriebsgelände (mit Schranke), Privatgrundstück)
Verkehrsrecht nicht anwendbar!
Was ist Tatsächlich-öffentlicher Verkehrsgrund?
Tatsächlich-öffentlicher Verkehrsgrund ist Privatgrund mit Duldung des Eigentümers für die Nutzung durch die Allgemeinheit.
Nicht eingrenzbarer Personenkreis
mit Zustimmung des Eigentümers
Beispiele: Parkhaus, Parkplatz (ALDI)
Verkehrsrecht komplett anwendbar!
Keine Anwendung von Wegerecht!
Was ist Gemeingebrauch?
Nutzung der Straßen ist jedermann gestattet.
Kein Gemeingebrauch wenn jemand die Straße zu anderen Zwecken benutzt.
Z.B. Container auf die Straße stellen ohne Genehmigung(Sondernutzung).
Allgemeine Grundregeln StVo
Grundsätze §1/1 StVo
Defensives Fahren
Rechtsposition nicht ausnutzen
Toleranz
vorrausschauendes Fahren
Vertrauensgrudsatz
anderen Verkehrsteilnehmern (ausn. Kinder, Alte, unklare Verkehrslage) vertrauen (STOP-Schild)
Doppelte Sicherung
bei gefährl. Sit. Schadenverhütung
Was ist §1/II StVo?
VT müssen sich so verhalten, dass kein Anderer GESCHÄDIGT, GEFÄHRDET oder über dem vermeidbaren BEHINDERT oder BELÄSTIGT wird.
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