Besonderes Ausländerecht
EU-Bürger
EWR-Bürger
Schweizer
Exterritoriale (Staatsgäste, Konsule, Diplomaten)
ausl. Streitkräfte und NATO-Angehörige
Privilegierte Türken
4 Freiheiten
Reisefreiheit
Arbeitsfreiheit
Niederlassungsfreiheit
Dienstleistungsfreiheit
§ 2 FreizügG/EU
Freie Einreise und Aufenthalt
Für die Einreise kein Visum und den Aufenthalt kein Aufenthaltstitel
Für Aufenthalt bis zu 3 Monate Pass ausreichend
Nach ablauf 3 Monate unter Fallgruppe § 2 II (sehr weite Auslegung!)
EU/EWR Bürger <—> Familienangehörige
Passpflicht
Bei beiden Gruppen:
§ 8 FreizügG/EU Passbesitz-/Mitführ-/Aushändigungs-/Ausweispflicht
—> Verstoß: OWI gem. § 10 FreizügG/EU
Aufenthaltstitel
EU/EWR Bürger:
Einreise kein Visum
kein Aufenthaltstitel (auch nicht nach 3 Monaten)
Familienangehörige:
Einreise: Visum
Erwerbstätigkeit
EU/EWR Bürger: erlaubnisfrei
Familienangehörige: erlaubnispflichtig
Schweiz
—> Freizügigkeitsabkommen Schweiz/EU
Passpflicht: Schweizer ID-Karte
Aufenthaltstitel: Kurzaufenthalte bis 3 Monate frei, danach wird Aufenthaltstitel benötigt
Erwebstätigkeit: Erlaubnispflichtig (nur deklaratorisch)
Familienangehörige: gleiche Rechte; analog FreizügG/EU
Türkei
Grundsatz: § 3 I i.V.m Anhang 1 EuVisaVO: Visumspflichtiger Drittstatt (nichtpriveligierte)
—> Nichtprivilegierte türkische Staatsangehörige: Allgemeines Ausländerrecht
Aber: Ankara-Abkommen 1963
—> Privilegierte türkische Staatsangehörige (aufgrund Ankara-Abkommen 1963)
„Stillstandsklausel“: keine nachträgliche Verschlechterung der Regelungen
—> „Verkürztes Arbeits-Touristenprivileg“
· bis zu 2 Monate Aufenthalt + Arbeit (LKW-Fahrer!) ohne Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis legal
NATO-Truppen
NATO-Truppen-Statut —> Unanwendbarkeit AufenthG
Personenkreis: Militärangehörige, Ziviles Gefolge und ihre Angehörige
Einreise/Aufenthalt: Befreiung von Pass- und Sichtvermerksbeschränkung Art 3 I NATO
· Reisepass = Truppendienstausweis
· „Aufenthaltstitel“ = Marschbefehl
ABER: keine diplomatische Immunität
Exterritoriale
Wiener Übereinkommen —> Unanwendbarkeit AufenthG
Personenkreis: Staatsgäste, Diplomanten
Einreise/ Aufenthalt: keine Einreise und Aufenthalt —> Diplomatenpass
Diplomatische Immunität
Unantastbarkeit des Botschaftsgebäudes und der Diplomatenpost
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