Lehnswesen
Personenverbandsstaat
Feudalismus
nur Adel
Lehnsherr und Lehnsmann durch Trau/Eid verbunden
Lehnsherr zu Lehnsmann
Schutz
Lehen
—> nicht erblich erstmals —> wird oftmals erblich
—> z.B Wiesen, Herzogtum
—> Grundherrschaft (über z.B ein Dorf)
—> an Klöster (Seelenheil + Bewirtschaftung der Länder)
Lehnsmann zu Lehnsherr
Rat und Tat
—> Heeresfolge
—> Anwesenheit am Hof
Grundherrschaft bereitet das Fundament für:
weltliche und geistliche Führungsschichten
Herrschaft
Verwaltung
Kirche
Kultur
Grundprinzip der Grundherrschaft
Herr (Adel) bietet Hintersasse (Grundholde, Unfreie) Schutz
Hintersasse bietet Herr Frondienste und Abgaben
—> Hintersasse nutzt das geliehene Land des Herrn
ein Teil des Landes wird von dem Herrn unter eigener Regie bewirtschaftet
—> dort arbeitet unfreies Hofgesinde, Fronpflichtige Bauern, Lohnarbeiter
Grundherr hat “Herreneigentum” <-> Bauer hat “Nutzeigentum”
Grundherr (Verfügungsgewalt) und Bauer (abhängig) waren keine gleichberechtigten Vertragspartner
Hintersasse zu Herr
Frondienste
frono = Herr
1 mal pro Woche
Abgaben
Naturalien
Zehnte (1 in 10 Tagen)
Bestes Vieh oder Kleid musste bei Herrscherwechsel abgegeben werden
(Recht der ersten Nacht wird dem Adel nachgesagt)
waren Schollengebunden —> Landflucht —> Stadt
Herr zu Hintersasse
Verlieh Teil seines Landes
Gerichtsherr
Villikation (Fronhofsverfassung)
am weitesten verbreitete Form der Grundherrschaft
zweigeteilte Form: herrschaftlicher Herrenhof (Fronhof = wirtschaftlich autark) + Land (Salland)
—> bewirtschaftet von Hörigen, leibeigenen Fronhofsarbeitern und unfreien Märkten und Knechten
im Hochmittelalter begann die Auflockerung
—> Lockerung der Bidnung zwischen Grundherren und Bauern (wegen zunehmendem Waren- und Geldverkehr und Städtewachstum)
Urbaren
Quelle, die die Abgaben der Bauern auflisteten
11.11. war wichtigster Termin im Jahr
Prümer Urbar 830
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