Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit von Personen, Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben.
Natürliche Personen
nicht geschäftsfähig zwischen 0 - 6 Jahren oder dauerhaft geistig gestört
beschränkt geschäftsfähig zwischen 7 - 17 Jahren
voll geschäftsfähig ab 18 Jahre
Juristische Personen: Geschäftsfähig nach Registereintrag bzw. durch Staatsakt
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten ein zu können.
Rechtsfähig sind natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen (künstliche Gebilde wie Unternehmen, Körperschaften, Vereine).
Natürliche Personen sind von der Geburt bis zum Tod rechtsfähig.
Juristische Personen sind rechtskräftig mit Eintrag in das Register bzw. kraft Gesetzes.
Anfechtbarkeit in Rechtsgeschäften
1) Ist ein anfechtbares Rchtsgeschäft wirksam ?
2) Welche Anfechtgründe gibt es ?
3) Wann muss die Anfechtserklärung erfolgen ?
1) Ein anfechtbares Rechtgeschäft ist von Anfang an wirksam. Dieses ist aber durch eine Anfechtserklärung vom Anfechtungsberechtigten, rückwirkend unwirksam (nichtig) gemacht werden. § 142 Abs. 1 BGB
2) Anfechtung wegen Irrtums (§119, 120 BGB), Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB)
3) Anfechtungen wegen Irrtumes müssen unverzüglich, ab kenntnisnahme, ausgesprochen werden.
Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung oder widerechtlicher Drohung müssen 1 Jahr nach Kenntnisnahme erfolgen.
Beschreiben Sie den Inhalt eines Leihvertrages
Der Verleiher verpflichtet sich, dem Entleiher unentgeltlich Sachen zum vertragsmäßigen Gebrauch zur Verfügung zu stellen.
Beispiel: Patient bekommt für eine bestimmte Zeit Gehhilfe geliehn.
Vertragsfreiheit:
Was regelt die Abschlussfreiheit?
Die Abschlussfreiheit ist die Freiheit, darüber zu entscheiden, ob und mit wem ein Vertrag abgeschlossen wird.
Beschreiben Sie kurz einen Kaufvertrag.
Der Verkäufer verschafft dem Käufer Eigentum an einer Sache gegen Entgelt.
Was regelt die Inhaltsfreiheit?
Die Inhaltsfreiheit ist die Freiheit, den Inhalt eines Vertrages im Einverständnis mit dem Vertragspartner festzulegen.
Was regelt die Formfreiheit?
Die Formfreiheit ist die Freiheit, den Vertrag mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln zu schließen.
Was ist ein Werksvertrag?
Das Unternehmen verpflichtet sich gegen Entgelt ein bestimmtes, versprochenes Werk zu erstellen (mit Erfolgsgarantie).
Der Besteller nimmt das Werk am Ende ab.
Vertragsfreiheit
Ein wichtiger Bestandteil unserer Rechtsordnung ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Jeder Bürger hat das Recht, sich, so wie er will, vertraglich zu verpflichten.
Es besteht:
Abschlussfreiheit (die Freiheit, darüber zu entscheiden, ob und mit wem ein Vertrag abgeschlossen wird)
Inhaltsfreiheit (die Freiheit, den Inhalt eines Vertrages festzulegen)
Formfreiheit (mündlich, schriftlich, konkludent)
Für einige wichtige Rechtsgeschäfte schreibt das Gesetz jedoch eine bestimmte Form vor.
Dabei unterscheidet man in:
schriftliche Form, bei z.B. Kündigung, Ratenkaufvertrag
noteriell beglaubigt, bei z.B. Eintrag ins Handelsregister, Ausschlagung einer Erbschaft
noterielle Beurkundung, bei z.B. Grundstückskauf, Eheverträge
Wie werden allgemein die übereinstimmenden Willenserklärungen bei einem Vertrag bezeichnet?
1te Willenserklärung: Antrag
2te Willenserklärung: Annahme
Abgrenzung
Anfrage / Anpreisung / Angebot
(rechtliche Wirkung, evtl. Zielgruppe)
Anfrage:
Einholen von Informationen; keine rechtliche Wirkung
allgemeine Anfrage: es wird nach keinem konkreten Produkt gefragt, z. B. Frage nach einem Katalog zur Übersicht über das Leistungsspektrum
spezielle Anfrage: es wird nach einem bestimmten Produkt gefragt, es ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Anpreisung: Aufforderung zum Warenkauf, richtet sich an die Allgemeinheit - stellt keinen Antrag dar -> keine rechtliche Wirkung
Angebot: Richtet sich an eine bestimmte Person (natürlich oder juristisch) und stellt einen Antrag dar, ist rechtlich also bindend.
Freizeichnungsklauseln
Kaufleute verwenden Freizeichnungsklauseln, wenn sie die Bindung an ein Angebot einschränken wollen.
Bsp:
Solange der Vorrat reicht (Mengenbegrenzung)
Preis ohne Gewähr, Preise unverbindlich, Preise freibleibend
Unverbindliches oder freibleibendes Angebot (keine Bindung an das Angebot)
Was ist die Freizeichnungsklausel?
Die Freizeichnungsklausel schränkt die Bindung an ein Angebot ein.
Sie wird bei Kaufverträgen verwendet.
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