Ausweisung
—> §§ 53-56 AufenthG
„Ordnungsbehördliche Verfügung (Verwaltungsverfahrensrecht) mit der Aufforderung, die BRD zu verlassen“
—> Aufenthaltstitel erlischt (§ 51 AufenthG)
—> Ausreisepflichtig (§ 50 AufenthG)
Zuständigkeit
Ausländerbehörde
Voraussetzungen
Ausländer ist Gefahr für
Öffentliche Sicherheit/ Ordnung ODER
FdGO ODER
Sonstige erhebliche Interessen der BRD
Folgen
Bestehender Aufenthaltstitel erlischt und Befreiung von Erfordernis eines Aufenthaltstitels entfällt § 51 I Nr. 5 AufenthG
Ausreisepflichtig § 50 I AufenthG
Inverwahrungnahme des Passes § 50 VI AufenthG
Vollziehbar Ausreisepflichtig und ggf. Abschiebung § 58 I, II AufenthG
Keine Neuerteilung Aufenthaltstitel § 5 AufenthG
Ggf. Ausschreibung im SIS
Wiedereinreisesperre § 11 I AufenthG
Abschiebung
—> §§ 58-63 AufenthG
„Die förmliche zwangsweise Verbringung eines Ausländers außer Landes als Vollzug einer bestehenden Ausreisepflicht, weil der Ausländer der Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommt oder eine Überwachung erforderlich erscheint”
Anordnung: Ausländerbehörde
Durchsetzung: Polizei (§ 71 V AufenthG)
o Vollziehbar Ausreisepflichtig § 58 II AufenthG
§ Vollziehbar § 58 II AufenthG
· Unerlaubte Einreise
· Erforderlicher AT noch nicht beantragt
· Rücksendeentscheidung eines anderen Mitgliedsstaates EU
§ Ausreisepflichtig § 50 I AufenthG: nicht im Besitz eins AT
o Ausreisefrist wurde nicht gewährt oder diese ist abgelaufen
o Freiwillige Erfüllung Ausreisepflicht nicht gesichert oder Überwachung der Ausreise aus Gründen öffentlichen Sicherheit/ Ordnung erforderlich
o Erfolglose Androhung der Abschiebung mit Fristsetzung § 59 AufenthG
o Keine Abschiebungshindernisse §§ 60, 60a AufenthG
Regelung für die Durchführung der Abschiebung
· Kurzfristiges Festhalten § 58 IV AufenthG
· Betretungs-/ Durchsuchungsrecht § 58 V-VI AufenthG
· Nachtzeitregelung § 58 VII AufenthG
· Anordnungskompetenz Durchsuchung § 58 VIII AufenthG
è Richterlicher Beschluss falls Person nicht in Wohnung und gesucht werden muss
· Form- und Verfahrensvorschriften § 58 IX AufenthG (Zeuge, Bekanntmachung, Niederschrift, Aushändigung)
Duldung
—> §§ 60a, b AufenthG
„Vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung“
· Ausländer ist vollziehbar ausreisepflichtig aber Abschiebung ist aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich
· § 61 AufenthG: Räumliche Beschränkung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtung
Abschiebehaft
—> § 62, 62a AufenthG
„Zum Zwecke der Vorbereitung der Abschiebung (Vorbereitungshaft § 63 II AufenthG) oder zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (Sicherungshaft § 62 III AufenthG)
Vorläufiger Gewahrsam
—> § 62 V AufenthG
Festnahme und vorläufige Ingewahrsamnahme
Ziel: Person in Sicherungshaft è Abschiebung
Zurückschiebung
—> § 57 AufenthG
„Zwangsweise Verbringung eines Ausländers außer Landes in einem vereinfachten Verfahren“
—> Anderes EU-Land ist bereits zuständig für Bearbeitung des Asylantrags
· Zuständigkeit: Ausländerbehörde, Bundespolizei, Polizeien der Länder
Zurückweisung
—> § 15 AufenthG
„Verhindern der Einreise bereits an der Grenze (Aufenthaltsverhindernde Maßnahme)
· Zuständigkeit: Bundespolizei
Maßnahmen der Polizei
Feststellung / Sicherung der Identität
Strafprozessual
Verwaltungsrechtlich
· IDF (POG/ StPO)
· Ausweispflicht § 48 AufenthG
· Statusprüfung
· Dokumentenfälschung
· POLIS, POLADIS, EOWIS, AZR, Fast-ID
· ED-Behandlung, wenn ohne Aufenthaltstitel § 49 IX AufenthG
· Strafanzeige
· Anhörung, Vernehmung (Dolmetscher?)
· Sicherheitsleistung §127a StPO
Zuständigkeit:
Ausländerbehörde (Während der Öffnungszeiten)
Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde (Mitteilungspflicht § 87 IV AufenthG)
Nachts/ Wochenende
Pass in Verwahrung § 50 IV AufenthG
Schreiben/ Mitteilung, sich am nächsten Werktag bei Ausländerbehörde melden
Vorläufige Gewahrsamnahme (letztes Mittel!) § 62 V AufenthG
Begriff: sicherer Drittstaat
Ein Land, durch welches ein Asylbewerber gereist ist und in dem er Schutz vor Verfolgung hätte finden und sein Asylbegehren hätte geltend machen können.
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