(2) Sie muss mit fortschreitender Dauer der Berufsausbildung erhöht werden.
(5) Werkzeuge und Werkstoffe
(1) 1466€
(2) Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung) und Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag), eventuell vermögenswirksame Leistungen
(3) Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen, Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung während Urlaub, Krankheit und an Feiertagen, Sonderzahlungen (zB Weihnachtsgeld), Unfallversicherung
(3) Der Reallohn steigt um 2,0%
(3) Elterngeld
(1) Gratifikationen zahlt der Arbeitgeber zu besonderen Anlässen, z.B. Weihnachten.
(5) Arbeitsgericht
(1) Personen, die in absehbarer Zeit ihre Zahlungsverpflichtungen zur Deckung des Lebensunterhalts nicht begleichen können, weder durch Einkommen/Vermögen noch durch Kreditmöglichkeiten
(2) 9,8%
(3) Gruppe der 18 bis 19-Jährigen (+302%) und der 20 bis 29-Jährigen (+60%)
(4) Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherberatungsstellen
(5) Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz
(5) Recht auf Widerruf
(5) Familienstand
(2) Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
(4) Annahme eines Laptops als Geschenk
(1) Ein Wechsel zum genannten Zeitpunkt ist möglich, da die Kündigung der Mitgliedschaft fristgerecht erfolgt ist
(2) Der Versicherte muss innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung einer anderen Krankenkasse vorlegen
(3) Er ist 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden
(1) Alle gesetzlichen Krankenkassen verwalten sich selbst durch gewählte Organe.
(1) Hauptsächlich durch die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzubringenden Beiträge.
(2) Den beitrag der Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) übernimmt die Agentur für Arbeit.
(1) Nach der Höhe des Arbeitsentgelts
(1) Industrielle Herstellung von Werkzeugmaschinenen
(2) Tankstelle
(3) Bei ellen Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit werden von den Versicherten grundsätzlich keine Gerichtskosten erhoben.
(2) Streitigkeit zwischen einem Geschädigten und einer Kraftfahrzeugversicherung um die Bezahlung der Krankenhauskosten.
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