1466 EUR
Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung) und Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag), evtl. vermögenswirksame Leistungen
Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen, Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung während Urlaub, Krankheit und an Feiertagen, Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld), Unfallversicherung
Personen, die in absehbarer Zeit ihre Zahlungsverpflichtungen zur Deckung des Lebensunterhalts nicht begleichen können, weder durch EinkommenNermögen noch durch Kreditmöglichkeiten
2.9,8 %
Gruppe der 18- bis 19-Jährigen (+ 302%) und der 20- bis 29-Jährigen (+ 60%)
Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherberatungsstellen
Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz
Ein Wechsel zum genannten Zeitpunkt ist möglich, da die Kündigung der Mitgliedschaft fristgerecht erfolgt ist.
Der Versicherte muss innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung einer anderen Krankenkasse vorlegen.
Er ist 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden.
1 - Kammern
2 - Landessozialgericht
3 - Senaten
4 - Bundessozialgericht
5 - Sozialgerichts
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