(1) Jürgen Dannert kann sein Arbeitsverhältnis nicht mehr rechtzeitig kündigen. Er muss die Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten, da er sich nicht mehr in der Probezeit befindet. Er kann somit sein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht rechtzeitig beenden.
(2) Ja. Jürgen Dannert kann seinen Arbeitsvertrag noch rechtzeitig lösen, wenn er mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließt.
(Alternativ: Der Arbeitgeber verzichtet auf die Einhaltung der Kündigungsfristen ODER Jürgen Dannert provoziert eine fristlose Kündigung)
(3) Sie sind abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers bei der Kündigung durch den Arbeitgeber
(5) Ja, das Betriebsverfassungsgesetz gewährt ihm dieses Recht
(2) Die wesentlichen Inhalte eines mündlichen geschlossenen Arbeitsvertrages müssen fristgerecht schriftlich festgehalten werden
(3) Bessere Beurteilung: “Herr Dannert hat die übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt” ODER “Herr Dannert hat die übertragenen Arbeiten zu unser vollsten Zufriedenheit erledigt”
(4) Nein, da ein Arbeitszeugnis positiv formuliert sein muss
(4) Es muss den Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses enthalten
(1) Sozialversicherungsausweis
(1) Strom, Wasser, Heizung, Müllgebühren, Abwassergebühren, Schornsteinfeger usw.
(2) Jürgen schuldet dem Vermieter die gesamte Mieter, auch wenn Laura möglicherweise nicht zahlt oder auszieht
(3) Laura ist keine Mietvertragspartei. Falls Jürgen den Mietvertrag kündigt, ist ihr Mietverhältnis ebenfalls beendet. Sie kann sich nicht auf ein Kündigungsschutzrecht gegenüber dem Vermieter berufen
(2) Fernabsatzvertrag
(2) 970€
(3) Er kann den Kreditvertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen
(1) Ein Wechsel zum genannten Zeitpunkt ist möglich, da die Kündigung der Mitgleidschaft fristgerecht erfolgt ist
(2) Der Versicherte muss innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgleidsbescheinigung einer anderen Krankenkasse vorlegen
(3) Er ist 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden
(1) Nach der Höhe des Arbeitsentgelts
(2) Den Beitrag der Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) übernimmt die Agentur für Arbeit
(1) Hauptsächlich durch die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
(3) Von der Anzahl der Beitragszahler
(1) Lohnsteuerklasse I
(2) Kfz-Steuer
(4) Der Steuersatz steigt mit wachsendem Einkommen
(1) Arbeitnehmerentgelt, Brutto-/Nettolohn steigen in diesem Zeitraum kontinuierlich an, der Netto-Reallohn steigt kaum an.
(2) Arbeitnehmerentgelt = Bruttolöhne/-gehälter und Sozialbeiträge des Arbeitgebers
(3) Der Bruttolohn ist der Gesamtarbeitslohn, der Nettolohn ist der ausgezahlte Lohn nach Abzug von Steuern und Abgaben des Arbeitnehmers
(4) Der Netto-Reallohn ist der um die Preissteigerungen bereinigte Nettolohn
(1) Lohnsteuer
(3) Der Reallohn steigt um 1,0%
(3) Schaffung von Leistungsanreizen
Last changed2 years ago