1)
Fahrzeug in Anwesenheit des Kunden auf äußerliche Beschädigungen prüfen
Sitzschoner, Fußraumschoner und Lenkradschoner anbringen
Die Kundenbeanstandung nachvollziehen und die Funktion der automatischen Klimaanlage prüfen
Werkstattliteratur bereitlegen
Diagnosetester bereitstellen
Spezialwerkzeuge bereitlegen (Fahrmotorakkumulatorladegerät HFL 80)
2) Technische Information 2
Temperaturmessung im rechten und im linken Fahrzeuginnenraum
Temperaturmessung an den rechten und linken Ausströmdüsen
1) Die Software oder der Softwarestand für die Gebläsesteuerung kann fehlerhaft sein.
2) Ab dem 12.10.2019 hergestellte Fahrzeuge haben eine geänderte Software im Steuergerät der Klimaanlage. Das Kundenfahrzeug ist zum 27.09.2019 zugelassen.
1) Das Steuergerät der Klimaanlage und das Steuergerät für die Lenkradelektronik neu programmieren.
2) Der Diagnosetester (Sonderwerkzeug 9118) muss hierfür verwendet werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss ein geeignetes Fahrmotorakkumulatorladegerät mit einem Sollwert von 60 A an die Anschlussstellen für die Fremdstarthilfe im Motorraum angeschlossen werden.
Das Bedienteil muss aus dem Zündschloss abgezogen werden, damit an dessen Stelle der Originalfahrzeugschlüssel gesteckt werden kann.
2) Für Dauer der Arbeiten muss unbedingt die Zündung mit dem Originalfahrzeugschlüssel eingeschalten werden, da sie sonst automatisch nach 10 Minuten abgeschaltet wird.
SX2010F02
2) Softwarestand mindestens 7 .800 oder höher.
1) Die Programmierung bzw. Codierung muss wiederholt werden.
2) Displaymeldung vom Diagnosetester lautet dann:
,.Programmierung erfolgreich abgeschlossen."
Der Fortschrittsbalken im Display vom Diagnosetester zeigt dann an: Gesamt 100 %"
Lenkwinkelsensor kalibrieren
Alle Fehlerspeicher auslesen, gegebenenfalls löschen
Zündung ausschalten
Diagnosetester ausschalten und vom Fahrzeug trennen
Fahrmotorakkumulatortadegerät ausschalten und vom Fahrzeug trennen
Den originalen Fahrzeugschlüssel im Zündschloss wieder gegen das Bedienteil austauschen
1) Da das Fahrzeug noch Garantie bzw. Gewährleistung hat, muss der Fahrzeughersteller die Kosten übernehmen.
2) 30 Minuten/SO ZE
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