Eröffnung des Verwaltungsrechtweg = Teil Zulässigkeit?
(-) seit Geltung der §§ 17 ff. GVG -> bei fehlerhafter Wahl Rechtsweg wird nicht abgewiesen, sondern von Amts wegen an zuständiges Gericht verwiesen, § 17a II 1 GVG (Verweisungsbeschluss)
Schema der AK nach § 42 I Alt. 1 VwGO
I. Sachentscheidungskompetenz des Gerichts
Eröffnung VerwRechtsweg, § 40 I 1 VwGO
Zuständigkeit Gericht, §§ 45, 52 VwGO (nur bei Nr. 1 vor der Klammer -> andere Nummern von Klageart abhängig)
II. Zulässigkeit
statthafte Klageart
Klagebefugnis, § 42 II VwGO
Vorverfahren
Klagefrist, § 74 I 2 VwGO (Monat ab Bekanntgabe)
Beteiligten und Prozessfähigkeit
ggf. Zuständigkeit Gericht, falls andere Nr. als Nr. 1 (+)
III. Begründetheit
Passivlegitimation, § 78 I Nr. 1 VwGO
RMK VA
Verletzung Kläger in subj. Recht
“nichtverfassungsrechtlicher Art”
(-), wenn zwei am Verfassungsleben unm. Beteiligte um ihre Recht und Pflichten aus Verfassung streiten -> doppelte Verfassungsunmittelbarkeit
Wann liegt VA vor?
bestimmt sich primär nach der äußeren Form des Verwaltungshandelns -> (+) wenn Bezeichnung als Bescheid, Rechtsbehelsbelehrung etc., alsowenn Bürger Handeln der Behörde als VA verstehen musste
auch wenn materielle Anforderungen nicht erfüllt, so jedenfalls prozessuel als VA anzusehen -> Arg. Art. 19 IV GG (Schutz gegen VA bes. gut)
fehlen Angabe zur Form, so kommt es auf Inhalt an -> § 35 BayVwVfg
(1) Maßnahme Behörde (2) auf Gebiet ÖR (3) zur Regelung Einzelfalls mit Außenwirkung
Vorverfahren in Bayern
grds wäre Vorverfahren nach § 68 I 1 VwGO durchzuführen
aber: § 68 I 2 VwGO iVm Art. 12 II AGVwGO -> Vorverfahren bei Handeln bay. Behörde nur in Fällen des Art. 12 I AGVwGO statthaft
Wann VA bekanntgegeben, wenn als einfacher Brief verschickt? Kann Bekanntgabe auf Sonntag fallen?
es gilt Fiktion des Art. 41 II BayVwVfG (3 Tage)
(P) Bekanntgabe fällt auf Sonntag? -> analoge Anwendung des § 193 BGB?
hM (-)
keine Frist sondern Fiktion
es geht nicht um Fristende, sondern -beginn
Empfänger nicht schutzbedürftig -> bei tatsächlich späterem Zugang (Montag) gilt Fiktion nicht & bei früherem Zugang (Samstag) kein Bedürfnis für Verlängerung Fiktion
Fristberechnung für Klage
§ 57 II VwGO verweist auf § 222 ZPO der auf §§ 187 BGB verweist
Beginn nach § 187 I am Tag nach Bekanntgabe um 0 Uhr
Ende nach § 188 II mit Ablauf Tages ein Monat nach Bekanntgabe
Bsp: Bekanntgabe 01.04. -> Beginn = 02.04 0 Uhr & Ende = 01.05 24 Uhr
Passivlegitimation -> (P) LRA
gem. § 78 I Nr. 1 VwGO ist Rechtsträger der handelnden Behörde passivelegitimiert
Rechtsträger des LRA kann sowohl Landkreis als auch Freistaat sein -> LRA hat Doppelfunktion
Kreisbehörde, Art. 37 I 1 LKrO
Staatsbehörde, Art. 37 I 2 LKrO (Kreisverwaltungsbehörde)
Gewerbe
jede auf Gewinnerzielung gerichtete, nachhaltige, dh auf gewisse Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion (Landwirtsch.) und der freien Berufe (§ 1 II PartGG)
Sind unbestimmte Rechtsbegriffe voll überprüfbar?
(+) grds ja
Arg.: Art. 19 IV GG würde sonst leerlaufen & Exekutive kann nicht Judikative Rechtsansicht vorgeben
Ausnahme: Prüfungsentscheidungen
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