§ 34 (1) S.1 BeamtStG
Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz
Individuell optimaler und nicht nur generell durchschnittlicher Einsatz der körperlichen und geistigen Fähigkeiten
kein Jobdenken
positive Berufseinstellung
Erholung und Regeneration in der Freizeit
—> 7 Teilpflichten
7 Teilpflichten
Dienstleistungspflicht
Pflicht zum Dienst zu erscheinen, kein unerlaubtes Fernbleiben (ab 1 Std)
Pflicht zur Pünktlichkeit (bis 1 Std)
Pflicht zur vollen Intensität im Dienst - Nebentätigkeitsrecht
Pflicht zur Leistung von Mehrarbeit
Fachliche Fortbildung
Gefahrtragungspflicht
Streikverbot
Gesunderhaltungspflicht
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