§ 34 (1) S.3 BeamtStG i.V.m. § 115 LBG
Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten
—> Wohlverhaltenspflicht
—> innerdienstlich
—> außerdienstlich
Innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht (5)
Pflicht zum gesetzmäßigen Verhalten
Pflicht zur Wahrhaftigkeit
Pflicht zum kollegialen Zusammenarbeiten
Pflicht zur Nüchternheit im Dienst
Pflicht zur Einhaltung des Dienstweges
Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht (2)
Pflicht zum seriösen Verhalten
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