Verwaltungsakt
Der VA ist eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzellfalls mit unmittelbarer Außenwirkung
Faktisches Verwaltungshandeln
Die Polizei greift durch tatsächliches handeln in die GR der Bürger ein. Die Qualität des VA wird nicht erreicht, da die Rechtswirkung nach außen nicht gegeben ist.
Justizverwaltungsakt
Abordnung, Verfügung, oder sonstige Maßnahmen, die von den Justizverwaltungsbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der strafrechtspflege getroffen werden.
Prozesshandlung
Faktischer Eingriff zur Strafverfolgung, mit dem ein Verfahrensbeteiligter prozessgestaltend handelt. Es fehlt die Außenwirkung
Individualrechtsgüter
Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und Ehre
Allgemeinrechtsgüter
Integrität der Rechtsordnung, Funktionsfähigkeit von staatlichen Organen, Grundrechtsausübung
Öffentliche Ordnung
Die Gesamtheit ungeschriebener Regeln und Verhaltensweisen, die für ein friedliches Zusammenleben nötig sind
Zeuge
Ein Zeuge ist eine Person, welche Auskunft über die Wahrnehmung von Tatsachen in einem nicht gegen sie selbst gerichteten Strafverfahren geben kann
Sachverständiger
Der Sachverständige ist Gehilfe des Gerichts, der diesem zur Beurteilung eines Sachverhaltes besondere Sachkunde vermittelt.
Unverdächtiger
Eine Person, die vom Verdacht freisteht, eine Straftat begangen zu haben. Sie besitzt keinerlei Verbindung zum Sachverhalt.
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