Notwendige Maßnahme
Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenigen zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
Befragung
Erschließung von Personbezogenen Daten, zur Erfüllung polizeilicher Ziele, durch sachdienliche Angaben von Zeugen
Anhalten
Die kurzfristige Bindung der Person an den Ort des Geschehens
Datenerhebung
Das beschaffen von Daten von betroffenen Personen
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