Wohnung
Räumlichkeit die bestimmungsgemäße- auch nur vorübergehend zur unterkunft von Menschen dient
Geschäftsräume
Räumlichkeit, die vorübergehen oder dauernd gewerblich künstlerischen oder wissenschaftlichen Zwecken dient
Befriedetes Besitztum
Nach außen sichtbar eingehegtes Grundstück
Abgeschlossener Raum
Räumlichkeit die mit Vorrichtung zur Abwehr des eindringend unbefugter Gesichter ist
Räume zum öffentlichen Dienst
Räumlichkeit in der bestimmungsgemäß auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhende Tätigkeiten ausgeübt werden
Zum öffentlichen Verkehr
Räume die dem allgemein zugänglichen Personen oder gütertransportverkehr dienen
Eindringen
Hineingelangen mit mindestens einem Körperteil gegen den Willen des berechtigten
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