Kausalität
Ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Beachte atypische Kausalität und überholende Kausalität (2. Handlung überholt 1, und bringt Taterfolg)
objektive Zurechenbarkeit
liegt vor, wenn der Täter eine rechtlich Relevante Gefahr schafft und sich dadurch der objektive Tatbestand verwirklicht
liegt nicht vor, wenn eine Situation menschl. nicht beherrschbar, die Gefahr erlaubt (außer Bestriebsgefahr) ist und bei Risiko-/Schadensminimierung.
Risikozusammenhang
durch Schaffung des Risikos wird der objektive Tatbestand verwirklicht.
außer bei:
atypischen Kausalitätsverläufen
bewusster Selbstgefährdung
Dazwischentreten eines Dritten
rechtmäßiges Alternativverhalten
Vorsatz
Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung
beachte bei error in Persona bleibt der Vorsatz bestehen
dolus eventualis
Eventualvorsatz
Erfolg wird billigend in Kauf genommen
Tod
Ende der Hirntätigkeit
Mensch
Ein in einem natürlichen Uterus herangereiftes Wesen, dessen Geburt mindestens begonnen hat und unabhänig von der Mutter für eine kurze Zeit gelebt hat.
Fahrlässigkeit
Generelle und individuelle Sorgfaltspflichtverletzung
Körperliche Misshandlung
jede üble oder unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt
Gesundheitsschädigung
Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines krankhaften Zustandes
Krankhaft
Nachteilig vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers abweichend
Gift
jeder Stoff, der durch chemische oder chem.-physikalische Wirkung nach Art und Menge im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Gesundheitsschäden zu verursachen.
Gesundheitsschädliche Stoffe
sind solche, die durch mechanische, biologische oder thermische Wirkung nach ihrer Art und Anwendung im konkreten Fall geeignet sind, erhebliche Gesundheitsschäden zu verursachen
Beibringen
Einführen in oder Auftragen auf den Körper, so dass sich die schädigenden Eigenschaften entfalten können
Waffe
ist jeder Gegenstand, der in seiner Bauart nach dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen beizubringen
Gefährliches Werkzeug
Körperlicher Gegenstand, der der konkreten Art seiner Verwendung nach geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
Überfall
Jeder plötzlich unerwartete Angriff, dessen man sich nicht versieht und auf den man sich daher auch nicht vorbereiten kann.
Hinterlistig
Planmäßig-verdeckend
Beteiligter
Täter oder Teilnehmer
Gemeinschaftlich
begangen ist die Tat, wenn mindestens zwei Personen bei ihrer Ausführung zusammenwirken.
Lebensgefährliche Behandlung
Handlung, die nach den konkreten Umständen geeignet ist, das Leben des Opfers mindestens in eine abstrakte Gefahr zu bringen
Sache
körperlicher Gegenstand
beschädigen
Substanzverletzung oder mehr als nur unerhebliches Herabsetzen der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit
Zerstören
Existenzvernichtung oder vollständigesAufheben der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit
veränderung des Erscheinungsbildes
Versetzen der sinnlich wahrnehmbaren Oberfläche der Sache in einem vom ursprünglichen abweichenden Zustand
Unbefugt
ohne Einwilligung
Nicht nur unerheblich
nicht nur geringfügig
nicht nur vorübergehend
was nicht binnen kurzer Zeit, oder ohne Aufwand entfernt werden kann
Wohnung
Räumlichkeit, die bestimmungsgemäß - auch nur vorübergehend - zur Unterkunft von Men-
schen dient
Geschäftsraum
Räumlichkeit, die für gewisse Zeit oder dauernd gewerblichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder ähnlichen Zwecken, nicht notwendig erwerbswirtschaftlicher Art, dient
befriedetes Besitztum
Grundstück, das äußerlich erkennbar durch zusammenhängende, nicht unbedingt lückenlose Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist
zum öffentlichen Dienst
bestimmt sind Räume, in denen bestimmungs. gemäß auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhende Tätigkeiten ausgeübt werden.
zum öffentl. Verkehr
bestimmt sind Räume, die dem allgemein zugänglichen, von der öffentlichen Hand oder privaten Unternehmen angebotenen Personen-und Gütertransportverkehr dienen,
Eindringen
Betreten gegen oder ohne den Willen des Berechtigten mit mindestens einem Körperteil
Sich nicht entfernen
Verweilen trotz konkludenter oder ausdrücklicher Aufforderung des Hausrechtsinhabers, den Ort zu verlassen
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