Wie ist die Prüfreihenfolge im Ausländerrecht?
1. Status
2. ggf. Grenze/Kontrolle (bei Grenzbezug)
3. Aufenthaltsdauer und Rechtsanwendung
4. ggf. Einreisevoraussetzungen
5. Aufenthaltsvoraussetzungen
6. ggf. Maßnahmen, Zuständigkeiten & Modalitäten - AL
7. ggf. Zuwiderhandlungen - AL
8. ggf. Erwerbstätigkeit (Zeitpunkt variiert)
Was ist ein Ausländer nach dem AufenthG?
Ausländer i. S. d.§ 2 (1) AufenthG ist jeder, der kein Deutscher nach Art. 116 (1) GG ist.
Was formuliert man beim Status bei Drittstaatsangehörigen?
· Bei X handelt es sich aufgrund des gültigen Nationalität Reisepasses um einen Ausländer, weil er kein Deutscher i. S. d. Art. 116 (1) GG (§ 2 (1) AufenthG).
· X ist Drittstaatsangehöriger, da er nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU und auch keine Person ist, die das Unionsrecht auf freien Personenverkehr genießt (Art. 2 Nr. 6 i.V.m. Nr. 5 SGK).
Was formuliert man beim Status bei einem M. EU?
Der X ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU und somit Unionsbürger (Art. 2 Nr. 5a) SGK).
Was formuliert man beim Status bei einem M. EWR?
· Der X ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates des EWR und somit den Unionsbürgern gleichgestellt (Art. 2 Nr. 5 b) SGK).
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