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Kaiserkrönung Ottos des Großen
Adel
Im Mittelalter und bis ins 19. Jh. herrschender Stand,der sich durch Abstammung,Besitz,Vorrecht und eigene Lebensformen von der übrigen Gesellschaft abhob
Investiturstreit
Machtkampf zwischen römisch-deutschem Königtum und Papsttum im 11. und 12. Jh. um die Vorherrschaft.Ausgangspunkt für den Streit war die Frage,wer die Investitur vornehmen,also Bischöfe einsetzen durfte
Höhepunkt des Investiturstreits war der Gang König Heinrich IV. nach Canossa (1077). Die Auseinadersetzung endete mit dem Wormser Konkordat (1122) in einem Kompromiss
Lehnswesen
Auf gegenseitiger Treue beruhende Herrschaftsform des Mittelalters.Ein adeliger Leh(e)nsherr verlieh Land und/oder Ämter bzw. Rechte an einen adeligen Leh(e)nsmann (Vasallen) auf Lebenszeit,der dafür Kriegs- und Amtsdienste leisten musste.Mit der Zeit wurden die Lehen erblich.So wurde Otto von Wittelsbacher 1180 durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa mit dem Herzogtum Bayern belehnt.Seine Nachkommen,die Wittelsbacher,regierten Bayern bis 1918 als Herzöge,Kurfürsten und Könige
Kurfürsten
Die meist sieben zur Königswahl berechtigten Geistlichen und weltlichen Fürsten;das Wahlverfahren sowie die Zahl der Kurfürsten bildeten sich vor allem im 13. und 14. Jh. heraus
um 1200
Kulturelle Blüte zur Zeit der Staufer
Stände
Durch Geburt definierte Großgruppen in der mittelalterlichen Gesellschaft: Klerus (erster Stand),Adel (zweiter Stand),Bauern und Bürger (Dritter Stand).Die drei Stände hatten unterschiedliche Rechte und Pflichten
Grundherrschaft
Herrschaftsform,bei der Grundherren (beispielsweise Herzöge,Grafen,Bischöfe,Äbte und Äbtissinnen) Land an unfreie Bauern vergaben.Diese bewirtschafteten es,zahlten Abgaben und leisteten Frondienste,im Gegenzug bekamen sie insbesondere Schutz und Sicherheit
Stadtrecht
Besondere Rechte (Privilegien) von Städten,z.B. Münz-,Markt-,Zoll- und Befestigungsrecht
Bürger
Im Mittelalter die Einwohner einer Stadt,die das Bürgerrecht besaßen und damit politisches Mitspracherecht hatten (z.B. Wahl des Stadtrats). Heute bezeichnet der Begriff überwiegend Bewohnerinnen und Bewohner eines Staates,welche die Staatsbürgerschaft besitzen
Ghetto
Von der übrigen Stadt oft durch Mauern und Tore abgetrenntes Wohngebiet der jüdischen Gemeinscahft
Kloster
Eine oft aus mehreren Gebäuden bestehende Anlage,in der Nonnen oder Mönsche sich dauerhaft,gemeinschaftlich und meist auf Grundlage bestimmter Ordnungsregeln auf die Ausübung ihres Glaubens konzentrierten.Im Mittelalter waren die Klöster wichtige Träger und Bewahrer von Wissenschaft,Kunst und Kultur
1453
Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen und dadurch Ende des Oströmischen Reichs
1492
„Entdeckung” Amerikas durch Kolumbus
Kreuzzug
Vom 11. bis zum 13. Jh. stattfindende Kriegszüge in den Nahen Osten u.a. mit dem Ziel,die muslimische Herrschaft über die Heiligen Stätten der Christen zu beenden und den christlichen Glauben zu verbreiten
Neuzeit
Bezeichnung für die Zeit nach dem Mittelalter (ab ca.1500) bis hin zur Gegenwart
Renaissance
Wiedergeburt.Kulturgeschichtliche Epoche vom 14. bis zum 16. Jh.,die auf einer Wiederentdeckung der Antike (Wissen,Kunst und Kultur) beruhte und den umfassend gebildeten Menschen in den Mittelpunkt stellte (Humanismus)
1517
Beginn der Reformation
1618-1648
Dreißigjähriger Krieg
Luther
Martin Luther,Mönch und Theologe,der mit seiner Kritik an kirchlichen Missständen und mit seinen 95 Thesen die Reformation auslöste
Reformation
Eine kirliche Erneuerungsbewegung,die zur Spaltung des westlichen Christentums durch die Entstehung der evangelischen Kirche führte.Die Regormation veränderte auch die politische Ordnung Europas
Westfälischer Friede
Friedensvertrag nach dem Dreißigjährigen Krieg im Jahr 1648,der die Gleichberechtigung der christlichen Konfessionen festschrieb und den deutschen Landesfürsten eine weitgehende Unabhängigkeit vom Kaiser gewährte
Im Westfälischen Frieden wurde auch der Augsburger Religionsfriede von 1555 bestätigt,der das Reformationsrecht der Landesfürsten beinhaltet: Der Grundsatz „cuius regio,eius religio” besagte,dass der Landesfürst im Prinzip über die Konfession seiner Untertanen bestimmen durfte
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