a) Verwaltungsakt
Was ist ein Verwaltungsakt und welche Merkmale sind für ihn charakteristisch?
Verwaltungsakt
= Handlungsinstrument der Verwaltung, durch das sie die Rechtsbeziehungen zu den Bürgern einseitig autoriativ und verbindlich im Einzelfall regelt
auch rechtswidrige VA werden bestandskräftig und müssen vom Bürger befolgt werden, wenn er sie nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfristen angreift (AUSNAHME: VA, die nach § 44 VwVfG nichtig sind)
Behörden vollstrecken ihre VA selbst; nicht auf Gerichte angewiesen
Wo ist die Legaldefinition des Verwaltungsaktes normiert und welche sechs Merkmale sind für ihn konstruierend?
—> § 35 1 VwVfG:
“Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist”
(1) Behörde
(2) Hoheitliche Maßnahme
(3) Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
(4) Regelung
(5) Einzelfall
(6) Unmittelbare Rechtswirkung nach Außen (Außenwirkung)
Wo ist der Begriff Behörde legal definiert?
—>§ 1 IV VwVfG:
“Behörde (…) ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernimmt”
Definiere das Merkmal hoheitliche Maßnahme!
hoheitliche Maßnahme
= Maßnahme ist jedes Verhalten mit Erklärungswert. Hoheitlich ist diese, wenn sie im Über-Unterordnungs-Verhältnis zwischen Behörde und Bürger ergeht.
Definiere das Merkmal auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts!
auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
= auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ergeht eine Maßnahme dann, wenn Rechtsgrundlage eine Vorschrift des öffentlichen Rechts ist.
Definiere das Merkmal Regelung!
Regelung
= eine Regelung liegt vor, wenn das Handeln der Behörde auf die Setzung einer unmittelbaren Rechtsfolge ausgerichtet ist, also die Rechtsstellung des Adressaten durch den Erhalt der Regelung unmittelbar begründet, geändert oder aber aufgehoben wird.
Definiere das Merkmal Einzelfall!
Einzelfall
= Einzelfall bedeutet, dass die Maßnahme konkret-individuell ist. Konkret ist sie, wenn sie sich auf einen bestimmte Sachverhalt bezieht. Individuell ist die Maßnahme hingegen, wenn sie sich an eine bestimmte Person oder an einen bestimmten Personenkreis richtet.
In welchen vier Fällen handelt es sich um Einzelfallregelungen?
Definiere das Merkmal unmittelbare Rechtswirkung nach außen!
unmittelbare Rechtswirkung nach außen
= eine Maßnahme besitzt Außenwirkung, wenn sie sich nicht allein auf den behördeninternen Bereich beschränkt. Dies bedeutet, dass die Rechtsfolge bei einer außerhalb der Verwaltung stehenden natürlichen oder juristischen Person eintritt und dies nach dem Sinngehalt der Regelung auch beabsichtigt ist. Unmittelbar ist die Außenwirkung dann, wenn ihr Eintritt keine weiteren Vermittlungsschritte erfordert.
Innerdienstliche Weisungen im verwaltungsinternen Bereich sind im Normalfall keine VA. Wann kann eine innerdienstliche Weisung ausnahmsweise auch ein VA sein?
Was sind Allgemeinverfügungen und welche drei Fallgruppen unterscheidet man?
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