Allg. Vorraussetzung
Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören
Betriebsrat müssen Gründe mitgeteilt werden
Schriftform ist vorgeschrieben
→sonst unwirksam
Kündigungsarten
(Ordentliche, fristlose, Aufhebungsvertrag, Änderungskündigung)
Ordentliche Kündigung
Kündigungsfrist:
Mind. 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats
Probezeit: 2 Wochen
Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist des AG bis max. 7 Monate
Fristlose Kündigung
Setzen Fehlverhalten des AN vorraus, das so schwerwiegend ist, dass Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist (z.B. Diebstahl)
→Kein Einhalten von Kündigungsfristen (sofort wirksam)
Aufhebungsvertrag
Arbeitsverhältniss kann unter beidseitigem Einverständnis augehoben werden
→Ohne Einhaltung von Kündigungsfristen auflösbar
Änderungskündigung
Kündigung mit gleichzeitigem Angebot für Fortführung unter geänderten Vertragsbedingungen
Kündigungsschutz bei ordentlichee Kündigung
(Allgemein nicht besonderer Kündigungsschutz)
Kündigungen sind nur aus folgenden Gründen erlaubt:
Personenbedingt: mangelnde Eignung, lange Krankheit
Verhaltensbedingt: Fehlverhalten (Störung des Betriebsfriedens, unentschuldigtes Fehlen
Abmahnung muss vorrausgehen
Betriebsbedingt: Auftragsmangel, Umstellung der Produktion, Betriebseinschränkungen
→ Sozialplan berücksichteigen
Sozialplan
Soziale Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden
Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten
→Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn
Gegen Richtlinien des Betriebsverfassungsgesetz verstößt
Weiterbeschäftigung an anderem Arbeitsplatz möglich
Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen möglich
Weiterbeschäftigung mit zumutbaren Umschulungsmaßnahmen möglich
Besonderer Kündigungsschutz
Betriebe ab 10 AN & bei Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten sind folgende AN geschützt
Auszubildende: nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund
Schwerbehinderte nur mit Zustimmung des Integrationsamtes
Schwangere: während der Schwangerschaft und bis 4 Monate danach
Betriebsräte/ JAV Mitglieder
Widerspruch
(vom Betriebsrat, vom AN)
Fristen und Folgen
Betriebsrat
innerhalb einer Frist von 1 Woche (bei außerordentl. Kündigung innerhalb von 3 Tagen)
wenn dann AN Klage einreicht muss AG den AN bis Abschluss des Rechtsstreites weiterbeschäftigen
Bei betriebsbedingter Kündigung: Sozialplan wird zw. Betriebsrat und AG ausgehandelt
AN
Innerhalb einer Frist von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Gewerkschaften, Anwälte, Mitarbeiter des Arbeitsgerichtes können bei Einreichung der Klage helfen
Durchläuft dann ggf. 3 Instanzen (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht)
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