Unterscheidung Kameralistik - Doppik
Wie ist das 3-Komponenten-Modell aufgebaut?
Die Drei-Komponenten-Rechnung hat drei Bestandteile:
Bilanz/Vermögensrechnung
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Welche Bestandteile hat der doppische Jahresabschluss und welches Ziel verfolgt er?
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden- Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaft darzustellen:
Der Jahresabschluss hat fünf Bestandteile:
Teilrechnungen
Anhang
Finanzplan
Im Finanzplan werden alle für das Haushaltsjahr erwarteten (ordentlichen) Ein- und Auszahlungen erfasst, die entweder ergebniswirksam sind und sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben oder vermögenswirksamen Charakter haben.
Der Finanzhaushalt dient v.a. der Investitions- und Liquiditätsplanung.
Ergebnisplan
Der Ergebnisplan umfasst die erwarteten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr.
Die Ausgeglichenheit des Ergebnisplans ist im doppischen Haushaltsrecht das primäre Kriterium für das Erreichen des Haushaltsausgleichs.
Teilpläne
Teilpläne können auch als Budget begriffen werden.
Budgets werden im Vorbericht des Haushalts eingetragen
Haushaltsplan
Der doppische Haushaltsplan ist eine systematische Prognoserechnung mit Planungsfunktion.
Der Haushaltsplan besteht in der Doppik aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt.
Flexible Haushaltsführung
Als flexible Haushaltsführung bezeichnet man ein Konzept des Haushaltsvollzugs, das der Verwaltung bei der Ausführung des Haushaltsplans Freiräume in der Mittelverwendung einräumt, um so die Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns zu steigern.
Instrumente der flexiblen Haushaltsführung sind z.B.:
Budgetierung
Deckungsvermerke im Haushaltsplan
Übertragbarkeitsvermerke im Haushaltsplan
Anlagevermögen
§ 247 HGB alle Gegenstände als Anlagevermögen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Somit umfasst das Anlagevermögen alle Vermögenswerte, die dauerhaft angelegt und im Unternehmen fest gebunden sind. Dazu zählen daher beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge oder Grundstücke.
Unter Anschaffungs- und Herstellungskosten (oft abgekürzt AHK oder AK und HK) versteht man im Rechnungswesen der Unternehmen die Aufwendungen, die notwendig sind, um einen Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut zu erwerben oder herzustellen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
intergenerative Gerechtigkeit
In der Doppik werden der Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen in Form von Aufwand und Ertrag einander gegenübergestellt. Dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit wird per Definition damit immer dann genügt, wenn Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen sind.
Überplanmäßige und Außerplanmäßige Aufwände/ Auszahlungen
-> §82 GO
üpl:
Was passiert wenn alle Becher leer sind? (Kein Budget mehr da ist?)
Budget-Grenzen verlassen
von außen auffüllen
apl:
Was passiert wenn ein neuer Gast kommt? (wenn ein Ansatz nicht geplant wurde?)
Budget vergrößern? -> andere Budgets fragen (Achtung Politik involviert)
Unabweisbarkeit!!!!
Zahlungsverpflichtung aufgrund bestehender gesetzlicher Verpflichtung
Budgetplanung
Je größer das Budget, desto weniger Gefahr auf weiteren Bedarf
Also nur ein Budget bilden? —> NEIN
Budgets müssen sich an der Produktstruktur orientieren
Wenn die Budgets zu groß werden ist die Budgetierung zu ungenau und die Politik steuert vornehmlich über Budget
-> Gleichgewicht zwischen Größe und Aufteilung auf die Fachbereiche
Analytische Planung
Wahrscheinlichkeit der Bedarfe zur Mittelverteilung
Keine einfachen Fortschreibungen
Deckungsfähigkeit
§21 GemHVO-Doppik unechte Deckung (Sonderfall/ muss geregelt werden)
Hat Erträge mit drinnen
Mehrerträge decken Mehraufwände (mit oder ohne Zweckbindung)
§22 GemHVO-Doppik echte Deckung
Gegenseitige Deckung
Teilpläne werden zu einem Budget erklärt
Dann kann zwischen den Konten hin und her gebucht werden
Aufwand gegen Aufwand ausgleichen
Sobald Budgets geschaffen wurden ist das der Fall
Einseitige Deckung
Aufwendungen für investive Aufwendung -> nur in eine Seite
Bspw. von Instandhaltung zu Investition
Inhalte der doppischen Haushaltssatzung
§95 GO (83.011 S.3)
Gesamtzahl der Stellen im Stellenplan
Haushaltsausgleich
§26 GemHVO
Haushalt ist ausgegelichen bei der “0”
nicht zu viel Verlust nicht zu viel Profit
“0”-Linie kann jede Zahl sein
dauernde Leistungsfähigkeit
mittelfristige (3 jahre Zukunft, 2 Jahre vergangenheit) Ergebnis- und Finanzplanung
Ergebnisrücklage
—> soll ausgegelichen sein
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