Täuschung
unwahre Tatsachenbehauptung
Irrtum
Fehlvorstellung über Tatsachen
Tatsache
Ereignisse Vorgänge oder Zustände der Außen- und Innenwelt, sofern sie der Gegenwart oder Vergangenheit angehören und dem Beweis zugänglich sind.
Vermögen
Alle geldwerten Positionen, denen wirtschaftlicher Wert zukommt und die nicht ausdrücklich rechtlich missbilligt werden
Vermögensverfügung
jedes Handeln Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd uswirkt
Vermögensschaden
Negativer Saldo der sich bei einem Vergleich der Vermögensmassen mit/ohne das schädigende Ereignis gibt
Absicht
setzt voraus, dass es dem Täter gerade auf die Erlangung des Vermögensvorteils, wenn auch nur als Zwischenziel, ankommt
Stoffgleichheit
ist gegeben, wenn der rechtswidrige Vermögensvorteil und der eingetretene Schaden auf derselben Vermögensverfügung berihen, der Vermögensvorteil also unmittelbar die Kehrseite des Schadens bildet.
Rechtswidrig
ist der Vermögensvorteil, wenn der Täter keinen rechtlichen Anspruch auf ihn hat.
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