ESZB
Europäisches System der Zentralbanken
Besteht aus der europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Europäische Zentralbankchefts der europäischen Währungsunion (EWU)-Mitglieder und der Nichtmitgliedstaaten
Beschlussorgane der EZB
Direktorium
Rat
Erweiterter Rat
Vertrag von Maastricht 7. Februar 1992
Gründung einer europäischen Gemeinschaft mit einer einheitlichen Außen- und Sicherheitspolitik sowie polizeiliche und juristischer Zusammenarbeit
Präsident, Vizepräsident und vier weitere Mitglieder
Von der Staatsregierung der beteiligten Länder nach Beratung im Europäischen Parlament für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt
Wiederernennung ist ausgeschlossen
Personelle Unabhängigkeit der Zentralbank gesichert
Präsident des Direktoriums der EZB
Christine Lagarde seit 2019
Aufgabe des Direktoriums
Zentrale Exekutive der Geldpolitik der EWWU-staaten
Leitet die europäische Zentralbank, führt die laufenden Geschäfte und tagt üblicherweise einmal wöchentlich
Verantwortlich, die Geldpolitik im Euro Währungsraum gemäß der Leitzins des ESZB und der Beschlüsse des EZB Rates durchzuführen
Nationalen Zentralbanken der beteiligten Staaten die erforderlichen Anweisungen erteilen
An Sitzungen des EZB Rates vorzubereiten. Und die Befugnisse, die es vom EZB Rat übertragen bekommt auszuüben
EZB Rat
Mitglieder des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken, die den Euro als Währung eingeführt haben
Zentrales Geld und zinspolitisches Entscheidungsgremium
Präsident aller nationalen Zentralbanken, der EU, Präsident und vice Präsident der EZB
Bindeglied zwischen nicht Euroländern und Eurosystem
Nationalen Zentralbanken
Träger der nationalen Geld,versorgung und der nationalen Bankaufsicht zu
2015: Jule 28 Zentralbanken
https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/eurosystem/organisation/organisation-im-europaeischen-system-der-zentralbanken-604320#tar-2
Euroraum
Mitgliedstaaten der EU mit dem Euro als Gemeinschaftswährung (19 Staaten)
Rolle der EZB
Bank der Banken
Ausführung der von EZB Rat beschlossenen Geldpolitik in Zusammenarbeit mit nationalen Zentralbanken
Aufgaben der EZB
Versorgung der Finanzinstitute mit Zentralbankgeld
Förderung des Zahlungsverkehrs in der EWU
Devisengeschäfte
Verwaltung der Währungsreserve
Etc.
Ziel des erweiterten Rates
EU Staaten, die den Euro als Währung bisher noch nicht eingeführt haben, auf die monetäre Eingliederung vorzubereiten
Aufgaben des EZB Rates
erlässt die Leitlinien und trifft Entscheidungen anhand derer gewährleistet wird das die Aufgaben des ESZB erfüllt werden können
Bestimmt über die Geldpolitik der Gemeinschaft
Geldpolitische zwischenziele können formuliert werden, die Variation der Leitzinsen beschlossen oder Zentralbankgeld bereitgestellt werden
Internationale Zusammenarbeit, die das ESZB betrifft
Unabhängigkeit
operative
Institutionelle
Personelle
Finanzielle
Operative Unabhängigkeit
Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Methoden (Einsatz des geldpolitischen Instrumentariums)
Institutionelle Unabhängigkeit
EZB und nationale Zentralbanken sind frei von Weisungen der politischen Instanzen (Regierungen der Euro Länder)
Personelle Unabhängigkeit
Mitglieder der EZB-Direktoriums werden nur für eine Amtszeit eingesetzt
Finanzielle Unabhängigkeit
EZB kann uneingeschränkt über ihre finanziellen Mittel verfügen
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