Arbeitsverhältnisse (3 unterschiedliche)
Arbeitvertrag: zwischen AN & AG (BGB §610)
Betriebsvereinbarung zwischen AG + Betriebsrat (BetrVG §77)
Tarifvertrag zwischen AG-Verband + Gewerkschaft
Form Arbeitsvertrag (unbefristet)
Zustandekommen
Verpflichtungen
Zustandekommen durch übereinstimmende Willenserklärungen
AN verpflichtet sich dadurch gegen Entgelt für AG unter seiner Anweisung und Leitung zu arbeiten
Form Arbeitsvertrag (befristet)
Form
für Abschluss keine Formvorschriften §105 GewO
Rechte & Pflichten Arbeitnehmer
Rechte:
Pause
Entlohnung
Urlaub
Pflichten:
Dienstleistung erbringen
Verschwiegenheitspflicht
Wettbewerbsverbot
Rechte und Pflichten Arbeitgegeber
Treue des Arbeitnehmer
Weisungsrecht
bestimmung von Ort, Zeit, Inhalt der Abreitsleistung
Fürsorgepflicht
Beschäftigungspflicht
Vergütung
Inhalt Arbeitsvertrag (insg. 9)
Name, Anschrift der Vertragsparteien
Zeitpunkt Beginn Arbeitsverhältniss
Arbeitsort
Arbeitszeit
Arbeitsentgelt
Kündigungsfrist
Bezeichnung Tätigkeit
bei befristetem Arebitsverhältnis —> vorhersehbare Dauer
Befristete Arbeitsverträge
Gründe für befristeten Arbeitsvertrag (4 Gründe)
Vorliegen sachlicher Gründe (TzBfG §14 (1))
Neueinstellung (TzBfG §12 (2))
Neugründung eines Unternehmens (TzBfG §14 (2a))
Einstellung älterer Arbeitnehmer (TzBfG §14 (3))
Befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich vereinbart werden
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