unter welcher Voraussetzung wird die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung erteilt?
eine Erlaubnis wird erteilt:
wenn man die von der Verordnung vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet hat und die staatliche Prüfung bestanden hat.
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat,aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt
nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung der berufserforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
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