Straftat
Rechtswidrige Tat
Ordnungswirdigkeit
Strafrechtliche Handlung
Wann Handlung rechtswidrig
Schuld
Eine Straftat ist eine
tatbestandsmäßige,
rechtswidrige u.
schuldhafte
Handlung eines Menschen,
für die das Gesetz als Rechtsfolge eine Strafe vorsieht
Eine rechtswidrige Tat ist eine solche, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht (und bei der es keine Rechtfertigungsgründe gibt.)
§ 11 I Nr. 5 StGB
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine
vorwerfbare Handlung,
die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht,
dass die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Eine strafrechtliche Handlung ist ein willengetragenes, sozialerhebliches und menschliches Verhalten.
Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn sie tatbestandsmäßig ist und der Täter für sein Handeln keinen Rechtfertigungsgrund hat.
Die Schuld ist das Maß des Vorwurfs, der dem Täter für seine Tat zu machen ist.
Eventualvorsatz
Der Täter hält die Verwirklichung des Tatbestandes für möglich und nimmt die Folgen zumindest billigend in Kauf.
EV verlangt, der Täte MUSSdie Mgl. des Tatbestandverwirklichung erkennen und auch billigend in Kauf nimmt.
(=ist das Fürmöglichhalten des eintritts des Taterfolges und dessen billligende Inkaufnahme)
Vorsatz 1.Grades-Absicht
Der Täter hält die Verwirklichung des Tatbestandes für möglich und handelt bezüglich der Folgen mit zielgerichteten Erfolgswillen.
Fahrlässigkeit
Bewusste Fahrlässigkeit
Unbewusste Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit=
bedeutet eine Verletzung der verkehrsüblichen Sorgfaltspflicht trotz individueller Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit.
Bewusste Fahrlässigkeit =
Der Täter hält die Verwirklichung des Tatbestandes für möglich und hofft, dass der Erfolg ausbleibt. =Übermut
Der Täter erkennt die Verwirklichung des Tatbestandes nicht, weil er die ihm obliegenden verkehrsüblichen Sorghaltspflichten, trotz individueller Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit außer Acht lässt. =Unachtsamkeit
Versuch, Täterschaft, Teilnahme:
Versuch
Mittäterschaft
Mittelbare Täterschaft
Anstiftung
Beihilfe
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
-Eine Straftat versucht objektiv, wer zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
-Eine Straftat versucht subjektiv, wer nach seiner Vorstellung von der Tat ansetzt.
Mittäterschaft:
Mittäterschaft ist die gemeinsame Ausführung der Tat.
Gemeinsame Ausführung der Tat bedeutet, dass alle Beteiligten Tatherrschaft ausüben (=Tatentschluss, Tatdurchführung, Taterfolg).
Mittelbare Täterschaft:
Mittelbarer Täter ist, wer die Tat durch einen anderen begeht.
Mittelbarer Täter ist, wer die Tat durch ein menschliches Werkzeug begeht.
Anstiftung: (A zu KV=MAD!) Strafantrag!
Bestimmen bedeutet, der Anstifter weckt den Tatentschluss des Täters durch Setzen eines Tatanreizes.
Eine rechtswidrige Tat ist eine solche, die denTatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.
subjektiv:
Die Anstiftung verlangt doppelten Anstiftungsvorsatz, d.h. der Täter bestimmt eine konkrete Person zu einer konkreten Tat. Die Folgen werden dabei zumindest billigend in Kauf genommen. (vorsätzliche Haupttat & vorsätzliche zielgerichtetes Täter festlegen) (Täter muss sich bewusst sein, dass er eine strafbare Handlung/KV vollzieht)
Beihilfe:
Hilfe leisten ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder verstärkt.
Die Beihilfe verlangt doppelten Vorsatz, d.h. der Täter weiß, dass er zu einer vorsätzlichen (Haupt)tat vorsätzlich Hilfe leistet. Die Folgen werden dabei zumindest billigend in Kauf genommen.
Bande
Gewerbsmäßigkeit
Amtsträger
Eine Bande
ist eine Gruppe von mindestens 3 Personen,
die sich zur Begehung einzelner noch ungewisser Straftaten verbunden hat.
liegt vor, wenn durch wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende und nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle geschaffen wird.
ist, wer nach deutschem Recht Beamter ist.
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