Buffl

Straftat/Rechtswidr.Tat/Owi/EV/Vorsatz

KK
by Katy K.

Versuch, Täterschaft, Teilnahme:

Versuch

Mittäterschaft

Mittelbare Täterschaft

Anstiftung

Beihilfe

Versuch

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

-Eine Straftat versucht objektiv, wer zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

-Eine Straftat versucht subjektiv, wer nach seiner Vorstellung von der Tat ansetzt.

Mittäterschaft:

Mittäterschaft ist die gemeinsame Ausführung der Tat.

Gemeinsame Ausführung der Tat bedeutet, dass alle Beteiligten Tatherrschaft ausüben (=Tatentschluss, Tatdurchführung, Taterfolg).

Mittelbare Täterschaft:

Mittelbarer Täter ist, wer die Tat durch einen anderen begeht.

Mittelbarer Täter ist, wer die Tat durch ein menschliches Werkzeug begeht.

Anstiftung: (A zu KV=MAD!) Strafantrag!

Bestimmen bedeutet, der Anstifter weckt den Tatentschluss des Täters durch Setzen eines Tatanreizes.

Eine rechtswidrige Tat ist eine solche, die denTatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.

subjektiv:

Die Anstiftung verlangt doppelten Anstiftungsvorsatz, d.h. der Täter bestimmt eine konkrete Person zu einer konkreten Tat. Die Folgen werden dabei zumindest billigend in Kauf genommen. (vorsätzliche Haupttat & vorsätzliche zielgerichtetes Täter festlegen) (Täter muss sich bewusst sein, dass er eine strafbare Handlung/KV vollzieht)

Beihilfe:

Hilfe leisten ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder verstärkt.

Eine rechtswidrige Tat ist eine solche, die denTatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.

subjektiv:

Die Beihilfe verlangt doppelten Vorsatz, d.h. der Täter weiß, dass er zu einer vorsätzlichen (Haupt)tat vorsätzlich Hilfe leistet. Die Folgen werden dabei zumindest billigend in Kauf genommen.

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Katy K.

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