Unmittelbar, betriebsbezogener Eingriff
Betriebsbezogen ist ein Eingriff, wenn er sich nach seiner objektiven Stoßrichtung gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richtet.
Besitzt
Ist die Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft
Verletzungshandlung
Handlung ist ein menschliches Tun, das der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegt und daher beherrschbar ist
Verschuldensfähigkeit
Die Fähigkeit, für eigene schuldhafte Handlungen verantwortlich zu sein
Fahrlässigkeit
Der Schädiger hat diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die von einem Angehörigen dieses Verkehrkreises in der jeweiligen konkreten Situation erwartet wird
Prüfungsaufbau 823 I
Rechts- oder Rechtsgutverletzung
Zurechenbare Handlung
Rechtswidrigkeit
Verschulden
Prüfungsaufbau 823 II
Schutzgesetz
Verletzung des Schutzgesetzes
Rechtsfolge (Schadensersatz)
Prüfungsaufbau 826
Schaden
Zurechenbares sittenwidriges Handeln
Vertreten müssen
Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten
Mahnung
Eine einseitige Aufforderung zur Leistung
Pflichtverletzung
Eine Abweichung zum vertraglich geschuldeten
Unfreiwillige Vermögenseinbuße
Aufwendungen
Freiwillige Vermögenseinbuße
Einigung
Zwei aufeinander bezogene Willenserklärungen, in Form von Angebot und Annahme
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