-> dient der periodengerechten Zuordnung des Betriebserfolges
Praxis: zeitliche Abweichungen von Zahlung und Leistungserbringung
-> spielt eine wichtige Rolle bei Abschluss einer Rechnungsperiode (z.B. Jahresabschluss)
-> dient der korrekten Versteuerung des Unternehmenserfolgs
-> Zahlung (Einnahme bzw. Ausgabe) im laufenden geschäftsjahr => vor dem Bilanzstichtag
-> Leistung wird im folgenden Jahr erbracht
-> ARAP und PRAP
-> Leistung im laufenden Geschäftsjahr => vor dem bilanzstichtag
-> Einnahme bzw. ausgabe im folgenden Geschäftsjahr
-> ÜsoFo und ÜsoVB
-> Ausgabe vor dem Bilanzstichtag
-> Aufwand im neuen GJ
-> Konto 2900
Beispiel:
Mietvorauszahlung -> Leistungsforderung (Anspruch auf die Räume)
=> aktiv Seite Bilanz (Forderung)
-> Einnahme vor dem Bilanzstichtag
-> Ertrag im neuen Geschäftsjahr
-> Konto 4900
Mieterträge -> Leistungsverbindlichkeit (Verpflichtung Überlassung der Räume)
=> passiv Seite Bilanz (Verbindlichkeit)
-> Einnahme nach dem Bilanzstichtag
-> ertrag im alten GJ
-> Konto 2690
Erhalt von Zinsen für Festgeld im Nachhinein
-> Ausgaben nach dem Bilanzstichtag
-> Aufwand im alten GJ
-> Konto 4890
Zahlung (von uns) von Miete im Nachhinein
-> Verbindlichkeiten, die der Sache nach bekannt sind, nicht aber der Höhe und/ oder Fälligkeit
-> vielleicht/ wahrscheinlich eintretende Kosten
-> ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäftsfällen, unterlassene Instandhaltungsaufwendung, Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen
=> periodengerechte Erfolgsermittlung
Gründe:
-> Absicherung
-> Verminderung Steuerlast
-> Verpflichtung gemäß dem Vorsichtsprinzip
=> Vorsichtsprinzip
-> nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden
1960 Grundstückskauf 100.000€
2023 Verkaufswert 380.000€
=> Bilanz 2023: 100.000€ (historische AK)
-> nicht realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden
auch wenn nureine Vermutung besteht
Zeck:
-> Ziel des Gläubigerschutzes
finanzielle Lage eines UN soll realistisch und differenziert bewertet werden
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