Welche Vertragsarten gibt es?
Kaufvertrag
Mietvertrag
Pachtvertrag
Leihvertrag
Dienstvertrag
Werkvertrag
Darlehensvertrag
Was ist ein Kaufvertrag?
Kennzeichen:
Erwerb eines Gegenstandes gegen Entgelt
Vertragspartner:
Verkäufer:
• Übergabe der Sache
• Sache frei von Mängeln übergeben
Käufer:
• Annahme der Sache
• Bezahlung des Kaufpreises
Was ist ein Mietvertrag?
Überlassen einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt
Mieter:
• zahlen der Miete
• Rückgabe der Sache im gleichen Zustand
Vermieter:
• Bereitstellung der Sache
Was ist ein Pachtvertrag?
Überlassen einer Sache/Grundstück zum Gebrauch u. Fruchtgenuss (Gewinn/Ernte) gegen Entgelt
Verpächter:
Pächter:
• Bezahlung der Pacht
• Rückgabe der selben Sache
Was ist ein Leihvertrag?
Überlassen einer Sache ohne Entgelt
Verleiher:
• überlassen der Sache
Entleiher:
• Rückgabe derselben Sache
Was ist ein Dienstvertrag (=Arbeitsvertrag)?
Leistung von Dienstleistungen gegen Entgelt (keine Erfolgsgarantie)
Arbeitnehmer:
• Ausführung einer Dienstleistung wie vertraglich festgelegt
Arbeitgeber:
• Zahlung der Vergütung
Was ist ein Werkvertrag?
Herstellung eines Werkes gegen Entgelt (Erfolgsgarantie)
Unternehmer:
• rechtzeitige u. mangelfreie Herstellung des Werkes
Auftraggeber:
• Bezahlung des Werkes
Was ist ein Darlehensvertrag?
Überlassung eines Geldbetrages gegen Entgelt (gegen Zinsen) o. unentgeltlich
Darlehensnehmer:
• Rückgabe des Darlehensbetrages + evtl. Zinsen
Darlehensgeber:
• überlassen des Geldbetrages
Unterschied Miet- und Leihvertrag?
Mietvertrag = überlassen einer Sache gegen Entgelt
Leihvertrag = überlassen einer Sache ohne Entgelt
Unterschied Pacht- und Mietvertrag?
Mietvertrag = überlassen einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt
Pachtvertrag = überlassen einer Sache zum Gebrauch und Fruchtgenuss gegen Entgelt
Unterschied Werk- und Dienstvertrag?
Dienstvertrag = Dienstleistung (keine Erfolgsgarantie)
Werkvertrag = Dienstleistung und erstellen eines Werkes (Erfolgsgarantie)
Unterschied Besitzer und Eigentümer?
Besitzer:
Hat tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand (Kann den Gegenstand nutzen, aber nicht über ihn verfügen)
Eigentümer:
Hat rechtliche Gewalt über einen Gegenstand (kann über den Gegenstand verfügen wie er möchte)
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