Recht auf Leben
umfasst das körperliche Dasein des lebenden Menschen.
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Schutz vor Schmerzen, Schädigung der Gesundheit sowie vor einer körperlichen und geistig-seelischen Misshandlung.
Freie Entfaltung der Persönlichkeit
ist die Freiheit, den eigenen Wünschen gemäß in allen Lebensbereichen tätig zu werden oder untätig zu bleiben.
Freiheit der Person
das GR schützt die körperliche Bewegungsfreiheit, d.h., die Freiheit, einen Ort aufzusuchen, sich dort aufzuhalten und ihn wieder zu verlassen.
Versammlungsfreiheit
das Recht, über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt von Versammlungen sowie über seine Teilnahme oder sein Fernbleiben selbst zu entscheiden.
Freizügigkeit
ist die Freiheit, sich an einem bestimmten Ort zu begeben und dort zu verweilen.
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