Buffl

2. Prüfung

VS
by Vivi S.

Kompetenzorientierte mündliche Reifeprüfung

  • Ablauf

  • Erstellen des Themenpools und der Aufgaben

  • Durchführung


Bis Ende November der Abschlussklasse:

-          Erstellen und Beschließen des Themenpools mit den lernzielorientierten Themenbereichen (mit Fachlehrerkonferenz)

-          Bekanntgabe der Themenbereiche für die SuS

 

Erstellen des Themenpools:

Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe 3 lernzielorientierte Bereiche (z.B. 6 Wochenstunden —> 18 Themenbereiche)

Themenbereiche können klassenspezifisch (Klassenpakete) oder jahrgangsübergreifend sein

Themenbereiche können jährlich verändert werden oder bestehen bleiben

Eine gleichmäßige Verteilung der Themenbereiche auf die einzelnen Schulstufen ist nicht zwingend notwendig. Allerdings müssen aus jeder Schulstufe Themenbereiche in den Themenpool Eingang finden. Ein Themenbereich kann natürlich auch auf unterschiedlichen Schulstufen behandelt werden.

Konkrete Aufgabenstellungen dürfen in den Themenbereichen nicht enthalten sein.

 

Durchführung:

Vorbereitungszeit = mindestens 20 Minuten

Prüfungszeit = zwischen 10 und 20 Minuten

KandidatInnen ziehen zwei Themenbereiche und entscheiden sich für einen dieser Bereiche. Jede Kandidatin/jeder Kandidat zieht die Bereiche aus dem vollständigen Themenpool. Von der Prüferin/dem Prüfer ist den KandidatInnen dann aus dem gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung vorzulegen.

Die Vorsitzende/der Vorsitzende hat darauf zu achten, dass die Prüfung dialogisch und kompetenzorientiert abläuft.

Funktionen von Bildungsstandards

Bildungsstandards sollen die kontinuierliche Entwicklung der Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern im Bereich Diagnostik und Förderung begünstigen (Förderfunktion) und – infolge ihrer regelmäßigen Überprüfung – durch datenbasierte Rückmeldungen die systematische Schul- und Unterrichtsentwicklung unterstützen (Evaluations- und Schulentwicklungsfunktion). Bildungsstandards „und die auf ihrer Grundlage durchgeführten Kompetenzmessungen decken somit nicht den gesamten Lehrstoff einzelner Unterrichtsgegenstände ab und stellen auch nicht auf den Stand des Unterrichts ab. Sie können daher und dürfen auch nicht als Grundlage für die Beurteilung der Leistungen von Schülern und Schülerinnen herangezogen werden. […] Aus diesem Grund richten sich Bildungsstandards primär an den Lehrer und die Lehrerin, um kompetenzorientierten Unterricht sowie kompetenzorientierte Förderung sicherzustellen“ (Erläuterungen zur Änderung des Schulunterrichtsgesetzes BGBl. I 117/2008).


Die Bildungsstandards dienen vorrangig der nachhaltigen Einführung, Etablierung und Unterstützung der Kompetenzorientierung. Damit einhergehend steht der Wandel in der Planung, Gestaltung und Durchführung von Unterricht und des unterrichtlichen Handelns im Sinne von „teaching to competencies“.


Der Erfolg der Kompetenzorientierung und der Bildungsstandards steht und fällt mit den Lehrpersonen, die mit ihrem unterrichtlichen Handeln die Lernentwicklung von Schülerinnen und Schülern begleiten und unterstützen, der Schulleitung als pädagogische Führung und der Schulaufsicht als übergeordnete Instanz. Die nachhaltige Etablierung der Kompetenzorientierung mithilfe von Bildungsstandards setzt voraus, dass die damit verbundenen Ansätze und Ideen als zentrale Themen der Schul- und Unterrichtsentwicklung begriffen werden.

Bildungsstandardüberprüfung und Informelle Kompetenzmessung (IKM)

In Österreich wurden die Bildungsstandardüberprüfung und die Informelle Kompetenzmessung (IKM) als komplementäre, jedoch funktionell unterschiedliche Instrumente im Zusammenhang mit den Bildungsstandards und der Kompetenzorientierung unter der Annahme einer selbstregulierten, datenorientierten Steuerung der Schul- und Unterrichtsentwicklung sorgsam und entwicklungsorientiert orchestriert. Die externe Kompetenzmessung der Schüler/innen ist an den Schnittstellen obligatorisch; die Auswertungen der Standardüberprüfungen haben so zu erfolgen, dass auf deren Basis Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung nicht alleine bundesweit und landesweit („System-Monitoring“), sondern insbesondere schulbezogen („Schulentwicklung und kooperative Unterrichtsentwicklung am Standort“) erfolgen können (vgl. BGBl. II Nr. 1/2009). Ergänzend dazu wird vom BIFIE die Informelle Kompetenzmessung (IKM) als Selbstevaluierungstool auf freiwilliger Basis angeboten. Sie bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, eigenverantwortlich Kompetenzen einer Klasse, Lösungswege in der Bearbeitung von Aufgaben („klassenbezogene Unterrichtsentwicklung“) sowie Stärken und Schwächen einzelner Schüler/innen („pädagogische Diagnostik“) zu erheben. Die Kompetenzmessung der IKM und deren unmittelbare Rückmeldung dienen als objektivierte Basis für eine systematische Unterrichtsentwicklung und pädagogische Diagnostik. Die Bildungsstandards wurden im Jahr 2008 im Schulunterrichtsgesetz (BGBl. I. 117/2008) verankert und 2009 vom zuständigen Regierungsmitglied verordnet.


Aufgaben der Informellen Kompetenzmessung (IKM) und deren fachdidaktische Analyse wie auch eine professionelle Reflexion über die eigene Unterrichtsgestaltung und -strukturierung können der Unterrichtsentwicklung mit Bezug auf die Kompetenzorientierung und die Bildungsstandards dienen. Eine Ausformung, Entwicklung und Festigung der Kompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern erfolgt jedoch nicht durch die reine Bearbeitung von Testitems, sondern durch eine angepasste Auswahl von Lernaufgaben und deren adäquate Einführung und Behandlung im Unterricht.

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Vivi S.

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