Was sind die Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft?
Ziele sind vergleichbar mit den Grundprinzipien
Vorsorgeprinzip - Vermeidung nachteiliger Einwirkungen auf Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt
Emissionsminderung - Luftschadstoffe, klimarelevante Gase
Ressourcenschonung und effiziente Nutzung
stoffliche Verwertung - Gefahr nach der Verwertung darf nicht höher als die des Primärstoffes sein
Ablagerung von Abfällen die keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellen
des weiteren:
Verringerung der Masse durch thermische Verwertung
gezielte Sammlung der Abfälle
Nennen Sie die öffentlichen Interessen, die bei der Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Abfall zu beachten sind
Gesundheitsgefährdung vermeiden
keine Gefährdung von natürlichen Lebensräumen
Reduktion von Brand- und Explosionsgefahren
Verhinderung von unnötigen Geräuschen und Lärm
Verhinderung des Auftretens von Krankheitserregern
Sicherstellung der öffentlichen Ordnung
Keine Beeinträchtigung von Orts- und Lanschaftsbild
Was sind gefährliche Abfälle?
Abfälle die gemäß einer Verordnung (durch den Bundesminister für Klimaschutz) als gefährlich festgelegt sind —> nähere Infos Abfallverzeichnis VO 2020 —> Abfälle mit “g” Kennzeichnung
Was versteht man unter gefahrenrelevanten Eigenschaften und wo sind diese aufgelistet?
Eigenschaften von denen Gefahr für Umwelt und Mensch ausgeht (kann)
die sogenannten HP-Sätze
aufgelistet im Anhang 3 der Abfallverzeichnis-Verordnung 2020
Was ist der Unterschied zwischen Problemstoffen und gefährlichen Abfällen?
Problemstoffe:
Gefährliche Abfälle die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen
gefährliche Abfälle:
Abfälle die gemäß einer Verordnung (durch den Bundesminister für Klimaschutz) als gefährlich festgelegt sind —> nähere Infos Abfallverzeichnis VO 2020 (Anhang 1)—> Abfälle mit “g” Kennzeichnung
Was verstehen Sie unter Altöl im Sinne des AWG?
Alle mineralischen oder synthetischen Schmier- oder Industrieöle, die für den ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind
Was verstehen Sie unter Problemstoffsammlung im Sinne des AWG?
Im §28 geregelt
Die Gemeinde muss bei Bedarf/mind. 2mal jährlich eine getrennte Sammlung von Problemstoffen durchführen (lassen) wenn sonst keine Vorsorge getroffen wurde
Dafür sind bestimmte termine und Einsammlungsorte festzulegen und auf geeignete Weise rechzeitig bekannt zu geben
Es darf, wenn nicht anders bestimmt, für die Sammlung und Behandlung von Problemstoffen, für die Rücknahmepflichten gemäß einer Verordnung nach § 14 Abs. 1 bestehen oder die nicht von privaten Haushalten abgegeben werden, ein Entgelt festlegt werden (auf geeignete Weise rechtzeitig bekannt zu geben)
Wann entsteht die Abfalleigenschaft?
Definiert im §2 AWG
Abfall = bewegliche Sache
—> deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat
—> deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen nicht zu beeinträchtigen
öffentliches Interesse —> objektiver Abfallbegriff
Entledigung —> subjektiver Abfallbegriff
Abfall ist keine Ware
Welche Abfallarten unterscheidet das AWG?
Altstoffe (Abfälle werden einer zulässigen Verwertung zugeführt)
Siedlungsabfälle (Abfälle aus privaten Haushalten)
Gefährliche Abfälle
Problemstoffe
Altöle
Bau- und Abbruchabfälle
Lebensmittelabfälle
Was sind Altstoffe im Sinne des AWG? Können das auch gefährliche Abfälle sein?
Abfälle welche getrennt von den anderen Abfällen gesammelt werden, oder
Stoffe, die durch eine Abfallbehandlung gewonnen werden
—> Abfälle werden einer zulässigen Verwertung zugeführt
Wie wissen Sie, ob ein Abfall gefährlich ist oder nicht?
Anhang 1 Abfallverzeichnis-Verordnung
wenn mit “g” gekennzeichnet = gefährlich
wenn mit “gn” gekennzeichnet = so gerfährlich, dass nicht mal ausgestuft werden kann
Wann ist ein abfallrechtlicher Geschäftsführer zu bestellen?
§26. (1) Wenn die Tätigkeit der Sammlung und Behandlung von gefährlichen Abfällen, ausgenommen Asbestzement, nicht von einer natürlichen Person ausgeübt werden soll oder der Erlaubniswerber die in Bezug auf die auszuübende Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht selbst nachweist, ist eine hauptberuflich tätige Person als abfallrechtlicher Geschäftsführer zu bestellen.
Kann eine erteilte Erlaubnis zur Sammlung gefährlicher Abfälle auch in einem anderen Bundesland als in dem, für das die Erlaubnis erteilt wurde, ausgeübt werden?
Nein, weil Erlaubnis nur für Bundesland gilt, in welchem Abfallsammler seinen Sitz hat. Weiters nur für dieses Bundesland für das dem Abfallsammler die Genehmigung erteilt wurde. Laut § 24 a Abs 4 AWG ist für eine Erlaubnis zur Sammlung von Abfällen der jeweilige Landeshauptmann des Bundeslandes zuständig.
Was ist ein Feststellungsbescheid, wann und bei wem ist dieser zu beantragen?
im § 6 AWG geregelt
wenn Zweifel über die Abfalleigenschaft (ist es Abfall lt AWG oder nicht) kann ein Antrag gestellt werden —> Landeshauptmann erlässt Bescheid in dem das geregelt ist —> Feststellungsbescheid
Welche Möglichkeiten gibt es, um einen bereits als gefährlich eingestuften Abfall einer nicht gefährlichen Schlüsselnummer zuzuordnen? Wo ist dies festgehalten?
Abfallverzeichnis-Verordnung 2020
wenn nachgewiesen werden kann das Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweist —> Antrag stellen —> Landeshauptmann erlässt Bescheid
Einzelcharge
Wiederkehrender Abfall (Starke Schwankung der Abfallqualität – dadurch keine Charakterisierung als Abfallstrom)
Abfallstrom (gleichbleibende Abfallqualität)
Wo und wie ist festgehalten, welche Abfälle ausstufbar sind oder nicht?
Wenn in Abfallverzeichnis-Verordnung 2020 (Anhang 1) mit “gn” gekennzeichnet dann prinzipiell nicht ausstufbar
Abfallbesitzer kann Abfall ausstufen lassen, wenn er nachweisen kann, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweist
Welchen Verpflichtungen ist bei der Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von gefährlichen Abfällen laut AWG nachzukommen?
Transport
Mitführung der Begleitscheine (Angabe der Identifikationsnummer)
Bei grenzüberschreitender Verbringung Mitführung des Notifzierungs- u. des Begleitformulars nach EG-VerbringungsVO
Bei Transport zwischen den Standorten des selben Abfallbesitzers („interner Transport“) sind Angaben zum Abfall, Name, Anschrift Bestimmungsort zu machen
Sammler und Behandler
Meldepflicht für Sammler und Behandler von gefährlichen Abfällen an den LH (AbfallnachweisVO2012)
Abfallart
Menge
Herkunft,
Verbleib u.
Transporteur innerhalb von 6 Wochen
Gilt auch bei Behandlung gefährlicher Abfälle im eigenen Betrieb
Vollelektronische Begleitscheinabwicklung (Relevante Daten werden vor dem Transport bereits eingetragen)
Es darf zu keiner Zeit eine GEfahr für Umwelt und Mensch entstehen
Abfälle durfen nicht vermsicht werden
Worauf ist bei der Lagerung und Manipulation von gefährlichen Abfällen zu achten?
grundsätzlich müssen alle Vorgaben des AWGs eingehalten werden
Besitzer von gefährliche Abfällen (Ausnahme Problemstoffe) haben bei der Übergabe folgende Informationen im Begleitschein anzuführen
Herkunft
Verbleib
Angabe der Identifikationsnummer des Übergebers u. besondere Gefahren bei der Behandlung
Bei grenzüberschreitender Verbringung besteht Notifizierungspflicht (Art, Menge, Herkunft u. Verbleib der gefährlichen Abfälle sind im Notifizierungsformular u. im Begleitformular nach EG-VerbringungsVO anzuführen)
§ 20. (1) Ein Abfallersterzeuger, bei dem Altöle in einer Jahresmenge von mindestens 200 Liter oder sonstige gefährliche Abfälle wiederkehrend, mindestens einmal jährlich, anfallen, und welcher seine Tätigkeit nach dem 12. Juli 2007 aufnimmt, hat sich innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über die Internetseite edm.gv.at im Register gemäß § 22 Abs. 1 Z 1 unter Angabe folgender Daten zu registrieren
Name, Anschrift, Branchencode, Adressen Standorte,…
Was hat man zu beachten, wenn man als Besitzer von gefährlichen Abfällen oder Altölen zu einer entsprechenden Behandlung nicht befugt oder imstande ist?
· Verlässlichkeit bezüglich der auszuübenden Tätigkeit
· Fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten
· In der Lage sich im Betrieb zu betätigen
· Erfüllt die Voraussetzungen eines verantwortlichen Beauftragten (gemäß Verwaltungsstrafgesetzes)
Eintragung des Abfallrechtlichen Geschäftsführers (durch LH) im Stammdatenregister —> als Kontaktperson des Unternehmens, Angabe von Name, Geburtsdatum und Verantwortungsbereiche
§26. (2) Bestellung des abfallrechtlichen Geschäftsführers bedarf einer Erlaubnis durch den Landeshauptmann –nach Ausstellung eines Bescheides durch LH kann die Sammlung u. Behandlung ins EDM-Register eingetragen werden.
Abfallrechtlicher GF ist für die fachlich einwandfreie Ausübung der Tätigkeit und Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften u. Genehmigungen verantwortlich
Die Abbestellung des Abfallrechtlichen GF ist der Behörde anzuzeigen
Dürfen gefährliche Abfälle und Altöle vermischt oder vermengt werden?
Das Vermischen oder Vermengen eines Abfalls mit anderen Abfällen oder Sachen ist unzulässig, wenn
abfallrechtlich erforderliche Untersuchungen oder Behandlungen erschwert oder behindert werden,
nur durch den Mischvorgang
a) abfallspezifische Grenzwerte oder Qualitätsanforderungen oder
b) anlagenspezifische Grenzwerte in Bezug auf die eingesetzten Abfälle eingehalten werden oder
dieser Abfall im Widerspruch zu § 1 Abs. 3 behandelt oder verwendet wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um gefährliche Abfälle und Altöle zu sammeln bzw. behandeln?
Meldepflicht ! (online bei edm)
§21. (1) Abfallsammler und -behandler haben sich vor Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über die Internetseite edm.gv.at beim Bundesminister für Klimaschutzunter Angabe folgender Daten im Register gemäß §22 Abs. 1 Z 1 zu registrieren
Name, Anschrift des Abfallsammlers u. –behandlers
Branchencode, Adresse der Standorte
Anlagentypen, Behandlungsverfahren, …
§21. (3) Abfallsammler u. –behandler haben eine Aufstellung bezüglich Herkunft, Art, Menge u. Verbleib der übernommenen Abfälle für das vorangegangene Kalenderjahr durchzuführen à die Jahresabfallbilanz ist dem Landeshauptmann bis spätestens 15. März jeden Jahres zu melden
§24a. (1) Wer Abfälle sammelt oder behandelt bedarf einer Erlaubnis durch den Landeshauptmann. Der Antrag kann, sofern dieser Teilbereich in einem Register gemäß §22 Abs. 1 eingerichtet ist, über dieses Register (edm.gv.at) erfolgen.
§24a. (4) Für die Erlaubnis ist jener Landeshauptmannzuständig, in dessen Bundesland der Behandler bzw. Sammler den Unternehmenssitz hat
Kann die Behörde auch nach Erteilung einer Erlaubnis die Voraussetzungen überprüfen?
Ja und kann die Erlaubnis auch wieder zurückziehen —> in §73 geregelt
§ 73.(1)
Wenn
Abfälle nicht gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, nach diesem Bundesgesetz erlassenen Verordnungen, nach EG-VerbringungsV oder nach EG-POP-V gesammelt, gelagert, befördert, verbracht oder behandelt werden oder
die schadlose Behandlung der Abfälle zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 3) geboten ist,
hat die Behörde die erforderlichen Maßnahmen dem Verpflichteten mit Bescheid aufzutragen oder das rechtswidrige Handeln zu untersagen.
Für welche Abfälle gibt es eine Rücknahmeverpflichtung seitens des Handels?
gebrauchtes Motoröl
Ölfilter
Elektro-Geräte
Akkumulatoren
Batterien
Altfahrzeuge
Was muss bei der Lagerung oder Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen beachtet werden?
Diese Stoffe müssen so gelagert werden, dass bei Ausfließen von Flüssigkeiten keine Verunreinigung von Böden oder Grundwasser möglich ist. Eine Ablagerung von Abfällen darf nur in genehmigen Deponien erfolgen. Ablagern von gefährlichen Abfällen nur in Untertagedeponie die für gefährliche Abfälle zulässig sind.
Der Abfallbesitzer muss sicherstellen, dass eine Vermischung dieser Abfälle nicht möglich ist. Auch eine Meldepflicht besteht.
Die Lagerung muss von dem jeweiligen Bundesland, in dem die Lagerung stattfindet genehmigt werden.
Nennen Sie Einrichtungen, wo gefährliche Abfälle und/oder Altöle entsorgt werden können
Inhaber (Tankstellen etc.) haben Rücknahmepflicht von gebrauchten Motoröl (Letztverbraucher) bis zu jener Menge die abgegeben wurde.
· Unentgeltliche Rücknahme bis 24 Liter pro Abgabe
Abgabe von Ölfiltern an Letztverbraucher nur bei gleichzeitiger unentgeltlicher Rücknahme des gebrauchten Filters
· Wird kein gebrauchter Ölfilter zurück gegeben ist ein Pfandbetrag einzuheben
Hersteller von Elektrogeräten oder Gerätebatterien – Errichtung einer Sammelstelle (mind. eine pro Bezirk)
· Unentgeltliche Übernahme
Hersteller von Fahrzeugbatterien
· Abholung von Fahrzeugaltbatterien nach Aufforderung durch Gemeinde bei deren Sammelstellen
Mindestmasse von 600 kg → binnen 20 Tagen
Bei Nichterreichung der Mindestmasse → 1-mal im Kalenderjahr binnen 6 Wochen
· Unentgeltliche Abholung
Hersteller von Elektrogeräten, Gerätebatterien oder Fahrzeugbatterien
· Registrierung der Hersteller auf edm.gv.at
· Detailliertere Informationen ElektroaltgeräteVO u. BatterienVO
PRoblemstoffsammelstelle durch Gemeinde
Was ist bei der Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen mitzuführen?
Art, Menge, Herkunft u. Verbleib der gefährlichen Abfälle sind im Notifizierungsformular u. im Begleitformular nach EG-VerbringungsVO anzuführen
Bei welcher österreichischen Behörde ist die Notifizierung zu beantragen?
Wann ist ein Begleitschein auszufüllen?
bei Übergabe und Transport von gefährlichen Abfällen
immer mitzuführen
Welche Daten beinhaltet der Begleitschein?
· Abfallart, Menge, Herkunft, Datum Transportbeginn,
· Name /Anschrift/Identifikationsnummer Übergeber
· Name und Anschrift des Übernehmers
· Name u. Anschrift Transporteur
· Art des Transports
· Ordnungsgemäße Übernahme zu bestätigen
· Empfangsort, Datum, Identifikationsnummer Übernehmer
Was beinhaltet die allgemeine Aufzeichnungspflicht und wie ist vorzugehen?
VO legt zum Zweck der Nachvollziehbarkeit der Sammlung, Lagerung u. Behandlung von Abfällen à Art u. Form der Meldung der Jahresabfallbilanz fest
Abfallerzeuger/-behandler gem. §6 und §9
Aufzeichnungspflicht: Behandlung der anfallenden Abfälle am eigenen Standort (Papierform ausreichend –elektronische Aufzeichnungsführung möglich)
Meldepflicht LH: erstmals bis zum 15.03.2014 -Jahresabfallbilanz des Vorjahres über behandelte Abfälle am Standort
Abfallsammler/-behandler §§4,5,7,8
EDM Registrierung
Übermittlung von Auszügen auf Verlangen der Behörde
Elektronische Aufzeichnungen führen
Jahresabfallbilanz bis zum 15. März jeden Jahres –für das vorangegangene Kalenderjahr à Meldepflicht LH
Erklären sie das Begleitscheinsystem
Der Übergeber muss den Begleitschein ausfüllen
Abfallart, Menge, Herkunft, Datum Transportbeginn, Name/Anschrift/Identifikationsnummer Übernehmer
Name/Anschrift des Übernehmers
Übergeber muss Richtigkeit der Angaben bestätigen
Durchschrift bleibt beim Übergeber (7 Jahre Aufbewahrungspflicht)
Transporteur
Name/Anschrift Transporteur
Art des Transports
Transporteur muss Richtigkeit der Angaben bestätigen
Übernehmer
Ordnungsgemäße Übernahme zu bestätigen
Empfangsort, Datum, Identifikationsnummer Übernehmer
7 Jahre Aufbewahrungspflicht für Begleitschein
Durchschrift des Begleitschein an den Übergeber übermitteln
Übernahme innerhalb von 6 Wochen via edm an lAndeshauptmann melden
Was geschieht, wenn z.B. vom Übergeber eine falsche Zuordnung der Abfallart erfolgte?
Das Entsorgungsunternehmen korrigiert in Absprache mit dem Abgeberbetrieb die falschen Angaben auf dem Begleitschein. Die Korrektur muss nachvollziehbar dargestellt sein. Wenn Betrieb berechtigt kann er den Abfall annehmen.
Betrieb ist nicht für die tatsächliche Abfallart befugt —> kann Abfall nach Absprache mit Übergeber weitersenden oder Annahme wird verweigert und Abfall zurückgeschickt
Wer ist für die Vorlage des Blattes 1 an den Landeshauptmann verantwortlich und in welcher Frist hat dies zu erfolgen?
Übernehmer hat die Begleitscheindaten innerhalb von 6 Wochen nach Übernahme der gefährlichen Abfälle an den Landeshauptmann zu melden à elektronische Meldung (edm.gv.at)
Woher wissen Sie, welche SN dem gerade vorliegenden Abfall zuzuordnen ist? Beschreiben Sie die Vorgehensweise
Was beschreiben die „HP“-Kriterien bei gefährlichen Abfällen?
Was bedeutet der Buchstabe „n“ bei der Auflistung der Abfälle im Anhang 2 zur Festsetzungsverordnung?
Der zusätzliche Buchstabe “n” bedeutet, dass der Abfall nicht ausgestuft werden kann
Wann können gefährliche Abfälle ausgestuft werden?
Grundsätzlich wenn nicht als “gn” in Anhang 2 der AbfallverzeichnisV gekennzeichnet.
Abfallbesitzer kann Abfall ausstufen lassen wenn keine gefahrenrelevanten Eigenschaften vorliegen (Eigenschaften in Anhang 3 geregelt)
benötigt Ausstufungsbeurteilung durch Fachperson oder fachanstalt
Nachweis der Nichtgefährlichkeit ist mittels Formblatt und der erforderlichen Unterlagen beim Bundesminister anzuzeigen
keine Antwort nach 6 Wochen = Abfall ausgestuft
oder Antwort in Form einer Ausstufungsmitteilung
Wer ist berechtigt, eine Ausstufungsbeurteilung vorzunehmen?
Bundesminister
Wer hat bei einer Ausstufungsbeurteilung oder Gesamtbeurteilung von Abfällen die Probenahme durchzuführen
Welche Aufgaben übernehmen Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen?
Beschreiben Sie die Grundzüge der Altfahrzeugeverordnung
Beschreiben Sie die Grundzüge der Elektroaltgeräteverordnung
Beschreiben Sie die Grundzüge der Batterienverordnung
Beschreiben Sie die Grundzüge der Verpackungsverordnung
Beschreiben Sie die Grundzüge der Verpackungsabgrenzungsverordnung
Beschreiben Sie die Grundzüge der Abfallbehandlungspflichtenverordnung
Ziel: Festlegung von Mindestanforderungen an die Sammlung, Lagerung und Behandlung von Abfällen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft
Anforderungen an die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik Altgeräte
Festlegung Anforderungen an Lagerung und Transport
Anforderung an Behandlungsbereiche
Vorgaben bezüglich Schadstoffentfernung
Festlegung von unzulässiger Behandlung
Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen
Anforderungen an Sammlung und Behandlung von Batterien und Akkumulatoren
Anforderungen an die Behandlung von Lithiumbatterien in Behandlungsanlagen
Beschreiben Sie die Grundzüge der Abfallbilanzverordnung
Beschreiben Sie die Grundzüge der Abgeltungsverordnung für Haushaltsverpackungen
Auf welche Weise betrifft Sie das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie gefährliche Abfälle transportieren?
Was sind die Rechte des Abfallbeauftragten?
Recht aus Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Recht die Tätigkeit während der Arbeitszeit auszuüben
Recht auf gratis Hilfsmittel (PC, Internet)
Was sind die Aufgaben des Abfallbeauftragten?
Die Einhaltung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Vorschriften und darauf beruhender Bescheide zu überwachen und den Betriebsinhaber über seine Wahrnehmungen, insbesondere über festgestellte Mängel, unverzüglich zu informieren
auf eine sinnvolle Organisation der Umsetzung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Vorschriften hinzuwirken
den Betriebsinhaber in allen den Betrieb betreffenden abfallwirtschaftlichen Fragen, einschließlich der abfallwirtschaftlichen Aspekte bei der Beschaffung zu beraten
im Zuge der erstellung oder Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes die Kosten der Abfallbehandlung und die erlöse der Altstoffe dem Betriebsinhaber darzustellen
durch die Bestellung des Abfallbeauftragten wird die Verantwortlichkeit des Betriebsinhabers bezüglich der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften nicht berührt
Wann endet die Abfalleigenschaft?
Welche Abfallhierarchie liegt dem AWG zugrunde?
Abfallvermeidung
quantitative Abfallvermeidung (Reduktion Abfallmengen)
Qualitative Abfallvermeidung (Reduktion umweltbelastende Schadstoffe im Abfall)
Vorbereitung zur Wiederverwendung (zB Reinigung, Reparatur Altgeräte)
Recycling
Primärrecycling (Wertstoffe fallen relativ sortenrein an)
Sekundärrecycling (Aussortierung der Wertstoffe relativ aufwendig)
Sonstige Verwertung (energetische/chemische Verwertung)
Beseitigung (thermische Behandlung, Deponierung)
Wann gilt ein Nebenprodukt nicht als Abfall?
wenn…
…Stoff oder Gegenstand weiterverwendet wird
…Stoff direkt ohne spezielle Verarbeitung verwendet werden kann
…Stoff wird als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt
…weitere Verwendung zulässig ist (unbedenklich, Einhaltung der Rechtsvorschriften)
Was regelt die Deponieverordnung 2008?
Was regelt die Kompostverordnung?
Was regelt die Recycling-Baustoffverordnung?
Ziel: Förderung der Kreislaufwirtschaft u. Materialeffizienz von Bau- oder Abbruchabfällen
· Insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Bauteilen
· Sicherstellungeiner hohen Qualität von Recycling-Baustoffen
Pflichten bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten
Herstellung und Verwendung von recycling-Baustoffen
Abfallende von Recycling-Baustoffen
Was regelt die Recyclingholzverordnung?
Ziel: Schadloses Recycling von geeignetem Altholz in der Holzwerkstoffindustrie u. Vermeidung einer Schadstoffanreicherung im Produktkreislauf
regelt:
Pflichten Abfallbesitzer
gibt Vorgaben für Recycling vorgesehenes Altholz
Abfallende
Was regelt die Verordnung: Getrennte Sammlung biogene Abfälle?
Was regelt die Abfallverbrennungsverordnung?
Nennen Sie die Betreiberpflichten von Seveso-Betrieben lt. AWG
Maßnahmen (nach dem Stand der Technik) zur Verhütung von schweren Unfällen
Mitteilungspflichten an die Behörde (Daten Betreiber, Verzeichnis von Seveso Stoffen, Unfälle, Informationen zur Beurteilung der Möglichkeit des Eintritts eines schweren Unfalles)
Sicherheitskonzept
Informationsaustausch zwischen Betrieben bei Domino Effekten
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