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FwDV 10 (Wichtig für Test 2)

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by lukas S.

Was sind Einsatzgrundsätze von tragbaren Leitern?

  • Auf Leitern nicht zur Seite spritzen

  • Beim Besteigen von Leitern den Schlauch über der Schulter tragen, nicht in den Haltegurt einstecken.

  • Schlauchleitungen über Leitern nur bis zum 1. Obergeschoss mittragen. Sicherer ist das Hochziehen von Schläuchen mittels der Feuerwehrleine.

  • Schlauchleitungen von Leitern nicht frei herunterhängen lassen, sondern in der Sprossenmitte mittels Schlauchhalter festlegen.

  • Die Benutzer sind regelmäßig auf die richtige Verwendung der Leitern zu unterweisen.

  • Beim Aufrichten und der Benutzung von Leitern ist zu beachten, dass elektrische Freileitungen nicht berührt werden. Zwischen Leitern bzw. Personen auf Leitern und unter Spannung stehenden Teilen muss ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden.

  • Eine am Gelände angestellte, unbesetzte Leiter darf nicht ohne weiteres entfernt werden

  • Vor Benutzung der Leitern sind sämtliche Bauteile auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Bei Feststellung von Mängeln dürfen Leitern nicht benutzt werden.

  • Leitern dürfen nur auf ausreichend tragfähigem Untergrund aufgestellt werden, dies kann mittels lastverteilenden Unterlagen erreicht werden.

  • Leitern sind gegen Wegrutschen zu sichern.

  • Leitern sind gegen Abrutschen und Umstürzen zu sichern, z.B. durch Anbinden des Leiternkopfes mit einer Sicherungsleine oder durch Festhalten der Leiter. • Leitern sind in einem Neigungswinkel von 65° – 75° zur Standfläche aufzustellen.

  • Leitern dürfen nur an sicheren Stützpunkten angelegt werden.

  • An Austrittsstellen müssen Leitern mindestens 3 Sprossen bzw. 1 m überstehen, wenn nicht andere gleichwertige Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind.

  • An Einstiegsöffnungen sind Leitern bündig zu einer Seite der Öffnung anzulegen.

  • Bei der Verwendung von Leitern im Freien, ist besonders auf die Windverhältnisse zu achten. Um ein Umkippen zu vermeiden z.B. Leiternkopf anbinden.

  • Werden Leitern an oder auf Verkehrswegen aufgestellt, ist auf eine ausreichende Absicherung zu achten, z.B. durch Aufstellen von Sicherungsposten, Warnleuchten, Warnschildern, usw.

  • Es ist darauf zu achten, dass die zulässige Nutzlast nicht überschritten wird.

  • Es ist unzulässig auf der bzw. auf die Leiter zu springen.

  • Leitern möglichst gleichmäßig und schwingungsfrei besteigen.

  • Beim Auf-, Ab- oder Übersteigen nur die Sprossen im Klammergriff fassen, nicht an den Holmen festhalten.

  • Beim Besteigen den Körper dicht an die Leiter anschmiegen und mit beiden Händen nur die Sprossen klammernd greifen.

  • Auf Brüstungen von Wandöffnungen ist beim Ein- und Aussteigen der Reitsitz einzunehmen.

  • Über den oberen Auflagepunkt einer Leiter darf nicht hinausgestiegen werden.

  • Von tragbaren Leitern aus darf die Wasserabgabe nur mit absperrbaren Strahlrohren erfolgen. Die Leiter ist am Leiterkopf zu befestigen und der Strahlrohrführer muss sich mit dem Sicherheitsgurt sichern. B-Rohre dürfen von tragbaren Leitern aus nicht benutzt werden. Bei Wasserabgabe max. 15° in Angriffsrichtung verdrehen.

  • Um Druckstöße zu vermeiden, Strahlrohre auf Leitern nur langsam öffnen und schließen.

  • Die Stützstangen dürfen im Freistand nicht überstiegen werden. Schiebleiter.


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lukas S.

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