Wann und wie
§626 BGB
Beidseitig bestimmt sein
Aus wichtigen Gründen
Tatsachen die dass Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist / Beendigung des Arbeitsvertrags, unzumutbar machen
Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen stattfinden
§623 BGB
Kündigung Bedarf in Schriftform
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