Verwandschaft ( §1589 )
Verwandt sind Personen die durch Abstammung miteinander verbunden sind.
Blutsverwandtschaft
In gerader Linie verwandt
wo einer vom anderen abstammt
z.B Eltern, Kind
In seiten Linie verwandt
von derselben Dritten Person abstammen
z.B Schwester, Nichte, Tante
Ausnahme ist die Adoption = Annahme des Kindes
Schwägerschaft ( §1590 BGB )
Verhältnis eines Ehegatten zu den Verwandten des anderen Ehegatten
Eine Person ist verschwägert mit
den Ehegatten seines Verwandten
z. B. mit der Ehefrau seines Bruders
den Verwandten seines Ehegatten
z. B. mit dem Bruder seiner Ehefrau
Schwägerschaft besteht fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist !
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