Unternehmensgründung als rechtlicher Akt
Etablierung des Unternehmens als rechtlich selbständige Einheit
Unternehmensgründung als ökonomischer Akt
Etablierung eines neuen Anbieters für Produkte und Dienstleistungen
Möglichkeiten von Innovationen
(Joseph Alois Schumpeter)
Herstellung eines neuen Gutes
Einsatz einer neuen Produktionsmethode
Erschließung neuer Absatzmärkte
Erschließung neuer Bezugsquellen
Neuorganisation eines Marktes
z.B. durch Schaffung oder Aufbrechen einer Monopolstellung
Schwerpunkt nicht Erfindung, sondern Durchsetzung des Neuen!
Corporate Entrepreneurship
Unternehmerisches Denken und Handeln von Mitarbeitern in bestehenden Unternehmen.
Intrapreneurs
Notwendigkeit ergibt sich aus den sich schnell wandelnden Märkten.
-> Sichtbare Konsequenz des Corporate Entrepreneurship ist die Ausgründung von Unternehmen aus einem Unternehmen!
VUCA
“VUCA is the new normal!”
Sich schnell wandelnde Märkte:
Volatile (=unbeständig)
Uncertain (=unsicher)
Complex (=komplex)
Ambigous (=mehrdeutig)
Nur Innovationen verschaffen in diesem Umfeld einen Wettbewerbsvorteil!
Zweck eines Businessplans
beschreibt das Geschäftskonzept des neu zu gründenden Unternehmens
Planungsgrundlage
Kapitalbeschaffung
Eigenkapital
Fremdkapital
Aufbau eines Businessplans
Kurzzusammenfassung (Executive Summary)
Produktidee
Unternehmerteam (Gründerteam)
Markt und Wettbewerb
Strategie und Marketing
Geschäftssystem, Personal und Organisation, Rechtsform
Risiken
Ergebnis- und Finanzplanung, Finanzierung
Privatrechtliche Formen von Unternehmen
überwiegend in Privateigentum
private Ziele z.B. Einkommenserwerb, Gewinnerzielung
werden durch das Zivilrecht (BGB, HGB, AktG, GmbHG, GenG…) erfasst
-> Einzelunternehmungen
-> Gesellschaftsunternehmungen
Einzelunternehmungen
Einzelne Person als Unternehmer
Gesellschaftsunternehmungen
Vereinigungen von natürlichen und/oder juristischen Personen
a) Personengesellschaften
b) Kapitalgesellschaften
Öffentlich-rechtliche Formen von Unternehmen
vollständig oder überwiegend in öffentlichem Eigentum
öffentliche Ziele/Aufgaben, i.d.R. Kostendeckung
unterstehen i.d.R. öffentlichem Recht (Bundeshaushaltsordnung, Deutsche Gemeinordnung, Eigenbetriebsverordnung)
-> Juristische Personen des öffentlichen Rechts
-> ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Regie-, Eigenbetriebe, Sondervermögen, Vermögensmassen
Personengesellschaften
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Kapitalgesellschaften
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aktiengesellschaft (AG)
Societas Europaea (SE)
Mischformen
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
GmbH & Co. KG / AG & Co. KG
Sonstige
Genossenschaften
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Stiftung des privaten Rechts
Einzelunternehmen Definition
Jede selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person, unabhängig davon ob die Person Arbeitnehmer beschäftigt oder nicht.
Freie Berufe
Sogenannte Katalogberufe nach § 18 EStG
Ärzte, Physiotherapeuten, Hebammen, …
Rechtsanwälte, Notare, …
Ingenieure, Architekten, …
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, …
Journalisten, Dolmetscher, …
Sachverständige, Lotsen, …
Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, …
Gewerbliche Berufe
Alle nicht freien Berufe, vor allem:
Handwerker
Händler
sonstige Dienstleister (z.B. Programmierer)
-> Kleingewerbe Treibende
-> Gewerbliche Kaufleute
Kleingewerbe Treibende
Faustregel < 250.000 € Umsatz p.a.
z.B. Zeitungskiosk
Gewerbliche Kaufleute
“kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb” § 1 HGB
Faustregel >= 250.000 € p.a.
Gründung eines Einzelunternehmens
Gründung eines Einzelunternehmens verhältnismäßig einfach, günstig und schnell
mehr als 70% der Unternehmensgründungen in Deutschland sind Einzelunternehmen
Vorteile Einzelunternehmen
hohe Unabhängigkeit des Inhabers
geringe Formvorschriften
geeignet für Kleinbetriebe
Nachteile Einzelunternehmen
Finanzierungsrestriktionen
unbeschränkte Haftung
häufig Probleme bei Nachfolgeregelung
Vertraglicher Zusammenschluss von netürlichen oder juristischen Personen zur Förderung eines von den Gesellschaftern gemeinsam verfolgten Zwecks (§ 705 BGB).
Gesamthandsgemeinschaft = gesamthänderische Vermögensbildung sowie gesamtschuldnerische Haftung
keine juristische Person, keine Firma (lediglich eine Personenmehrheit)
gemeinschaftliche Geschäftsführung ist dispositiv
geeignet für den Zusammenschluss von kleinen Partnern (Minderkaufleute), in den freien Berufen sowie für die Durchführung von Projekten (z.B. ARGE)
Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist (§ 105 Abs. 1 HGB)
Gesellschafter führen die Geschäfte und vertreten die Gesellschaft nach außen
Gesellschafter sind jeweils allein zur Führung berechtigt, bei Widerspruch zu einer Handlung muss diese jedoch unterbleiben
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft können im Gesellschaftsvertrag auf einen oder mehrere Gesellschafter übertragen werden, die übrigen sind dann von der Geschäftsführung ausgeschlossen
Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, wenn bei einem oder bei einigen Gesellschafter (Kommandititsen) die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist, während bei dem anderen Teil der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (Komplementäre) (§ 161Abs. 1 HGB).
für Komplementäre gelten die Regelungen für OHG-Gesellschafter
Kommanditisten sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens nicht befugt
bei einer KGaA ist das Kommanditkapital in Aktien zerlegt; diese werden ggf. an einer Börse gehandelt
bei einer GmbH & co. KG, bzw. AG & Co. KG ist der Komplementär eine GmbH, bzw. AG (Haftung!)
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem aus Stammeinlagen bestehenden Stammkapital, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 13 GmbHG).
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem in Aktien zerlegten Grundkapital, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 1 AktG).
Kriterien zur Entscheidung über die Rechtsform
Unternehmensleitung (Führungsbefugnis)
Mitbestimmung durch Mitarbeiter
Haftung
Finanzierungsmöglichkeiten (Kapitalbeschaffung)
Ergebnisverwendung und Verlustausgleich
Publizitäts- und Prüfungspflichten
Rechnungslegung
Steuerbelastung
Rechtsformaufwand
Anonymität (der Beteiligung)
Flexibilität der Änderung der Gesellschaftsverhältnisse (insbesondere Erbfall)
Gesamtheit von grundsätzlichen Regelungen (Corporate Governance)
Corporate Governance = Unternehmensverfassung
Unternehmensverfassung: Ordnungsrahmen für Führung und Überwachung des Unternehmens
Umsetzung der Regelungen über die Organe, z.B. Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand einer Aktiengesellschaft
Informations- und Weisungsbeziehungen zwischen den Organen
Hauptaufgabe der Corporate Governance
Anreize gestalten, dass Top-Management im Eigentümerinteresse handelt
Kontrolle ausüben, aber Erhalt der Flexibilität der Top-Manager bei Entscheidungen
Verhinderung von Machtmissbrauch durch Entscheidungsträger
Deutscher Corporate Governance Kodex
wesentliche gesetzliche Vorschriften und weiterführende Empfehlungen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung
Bedeutung von Führungskräften
Koordinator und Motivator
verantwortlich für das Wahrnehmen von Marktchancen
erbringen Verwaltungsleistungen
Personalverantwortung
Entscheidungsträger
Prozess der Unternehmensführung
Initiierungsphase
Entscheidungsphase
Umsetzungsphase
Kontrollphase
-> Führungsentscheidungen beeinflussen das langfristige Unternehmensgeschehen und den Erfolg
-> Führungsentscheidungen betreffen Ziele und Strategien, Strukturen, Systeme und Prozesse
Wahrnehmung von Signalen
Anstoß von Entscheidungsprozessen zur Lösung von Problemen
Zielbildung
Alternativensuche
Bewertung der Handlungsalternativen
Auswahl von Handlungsalternativen
Vorbereitung zur Umsetzung
Operationalisierung der Handlungsalternativen
Umsetzung in Programme und Maßnahmen
ggf. Anpassung von Strukturen, Systemen und Prozessen
Feststellung der erzielten Ergebnisse
Vergleich mit Zielsetzungen
Zieldimensionen
Inhalt
Was soll erreicht werden?
Ausmaß
Wieviel soll erreicht werden?
Zeitbezug
(Bis) Wann soll das Ziel erreicht sein?
Träger
Wer/welche Unternehmungseinheit soll das Ziel erreichen?
Zielidentität
Zwei oder mehr Ziele, die den gleichen Zielzustand ausdürcken und sich nur in der Wortwahl unterscheiden.
z.B. Geldwertstabilität=Preisstabilität
Komplementaritätsquote - 1
Zielkomplementarität
Ziele wirken harmonisch miteinander und unterstützen sich gegenseitig. Wird ein Ziel erreicht, zahlt dies auf die Erreichung eines anderen ein.
z.B. Mitarbeiterzufriedenheit stärken & Fluktuation senken
Komplementaritätsquote - <1 & >0
Zielneutralität
Das Verfolgen eines Ziels hat keinerlei Auswirkung auf das Erreichen eines anderen Ziels.
Komplementaritätsquote - 0
Zielkonkurrenz
Die Erfüllung eines Ziels behindert oder verzögert die Erreichung eines anderen Ziels.
z.B. Ressourcenengpässe
Komplementaritätsquote - <0
Zielantinomie
Die Verwirklichung eines Ziels schadet dem Erreichen eines anderen Ziels oder schließt dieses ganz aus.
Komplementaritätsquote - (-1)
Shareholder-Konzept
Shareholder = Eigentümer
Shareholder verpflichten sich zu vertraglich vereinbarten Zahlungen (an Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten usw.), um Interessen der Stakeholder zu wahren.
Shareholder profitieren von fgutbezahlten Mitarbeitern (Motivation durch Prämien)
Aufgaben der Unternehmensleitung:
Einkommens- und Vermögenssituation der Shareholder verbessern
Stakeholder-Konzept
Stakeholder profitieren von Unternehmensgewinnen (Re-Investition in das Unternehmen)
Interessen der Anspruchsgruppen im Verhandlungsweg zusammenführen
alle Stakeholder in angemessener Weise am Unternehmenshandeln und -erfolg teilhaben lassen
Corporate Social Responsibility (CSR)
= Unternehmerische Sozialverantwortung
nicht nur ökonomische sondern auch ökologische und soziale Zielsetzungen
gesellschaftl. Forderung an Unternehmen - Beitrag zum Gemeinwesen
freiwilliger Beitrag der Wirtschaft zur Nachhaltigkeit (über gesetzliche Forderungen hinausgehend)
Ziele der Corporate Social Responsibility
Verantwortliches unternehmerisches Handeln…
…in der eigentlichen Geschäftstätigkeit (Markt).
…unter Berücksichtigung von ökologisch relevanten Aspekten (Umwelt).
…mit Beziehung zu den Mitarbeitern (Arbeitsplatz).
…im Austausch mit relevanten Anspruchs- bzw. Interessengruppen (Stakeholder.
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