Leiche
Eine Leiche ist gemäß §3 I ThürBestG der Körper eines Menschen mit sicheren Todenzeichen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt worden ist.
•Kopf oder Rumpf, menschliches Skelett
•Lebendgeborenes oder Totgeborenes mit mind. 500g Geburtsgewicht
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