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Definitionen

MJ
by Marcel J.

§§ 127(2) i.v.m. 112(2) ,112a StPO vorläufige Festnahme


Zulässigkeit


Gefahr in Verzug def/sub

wenn ein Fall von solcher Dringlichkeit vorliegt, dass bei Einholung einer richterlichen Entscheidung, ein solcher Zeitverlust entstünde, der den polizeilichen Zweck gefährdet oder wesentlich erschwert.


Vorraussetzungen Haftbefehl -> §112(2) StPO


Beschuldigter def/sub


ist der Tatverdächtige gegen den das Ermittlungsverfahren aufgrund eines entsprechenden Willensaktes der Strafverfolgungsbehörde nach außen erkennbar betrieben wird.


dringender TV def/sub

ist, wenn nach bisherigem Stand der Ermittlungen eine große Wahrscheinlichkeit (80%) dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht kommt.

Haftgrund nennen/sub

-Flucht

-Fluchtgefahr

-Verdunklungsgefahr

-”schwere der Tat”

-Wiederholungsgefahr (§112a(1)StPO)

Verhältnismäßigkeit def/sub


Die Maßnahme ist Angemessen wenn, im Rahmen der Rechtsgüterabwägung die eingeschränkten Rechtsgüter die geschützten Rechtsgüter nicht überwiegen (Zweck-Mittel-Relation)


AOK/Formvorschriften


AOK: StA und jeder PVB


-Festnahmeerklärung/ Bekanntgabe des Grundes der Maßnahme

-Unterbreitung Tatvorwurf

-Bekanntgabe Haftgrund

-unverzügliche Vorführung beim zuständigen Richter

-Benachrichtigungsrecht Angehöriger

-Belehrung/Aushändigung Merkblatt Belehrung

-Beachtung der Gewahrsamsordnung

-bei ausländischen Staatsangehörigen : Hinweis auf Recht, konsularische Vertretung über Festnahme zu informieren




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Marcel J.

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