Bestandteile der externen Rechnungslegung
Ziele des externen Rechnungswesens
Bilanz als zeitpunktrechnung
GuV
Die Kapitalflussrechnung KfR
Ermittlungsmöglivhkeiten des Cashflow
Gliederung der Kapitalflussrechnung
Erkenntnistheorie der Cashflow Analyse
Der Anhang
284,285 HGB
Der Anhang als weiterer Bestandteil des Jahresabschlusses wird nur von
Kapitalgesellschaften gefordert.
Er enthält Erläuterungen zur Bilanz, zur GuV und zur KFR insgesamt sowie zu einzelnen Posten.
Insbesondere sollen die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben werden.
Es soll die Interpretationsfähigkeit und die Übersichtlichkeit der RL-Instrumente verbessern, so dass der Jahresabschluss insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Die Sicherstellung der Vollständigkeit der im Anhang zu machenden Angaben erfolgt in der Praxis anhand von Kontroll- (Check-) listen.
Des weiteren können freiwillige Angaben im Anhang gemacht werden.
Funktionen
Strukturierung des Anhangs Beispiel
Das Lagebericht hgb
Zusätzlich zum Jahresabschluss müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften einen Lagebericht anfertigen. Sein Inhalt ist nur durch sehr wenig konkrete Normen bestimmt. Er ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein eigenständiges Rechnungslegungsinstrument.
Mittels vergangenheitsorientierter als auch zukunftsbezogener Informationen soll eine Gesamtbeurteilung des . und seiner gegenwärtigen bzw. künftigen wirtschaftlichen Situation ermöglicht werden.
Unter Beachtung der allgemeinen Berichtsgrundsätze (Vollständigkeit, Richtigkeit, Klarheit) sowie des Wesentlichkeitsaspekts ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild zu vermitteln.
Inhalt des Lageberichts
Pflichtsbestabdteile
Regelbestandteile
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