Buffl

Familienrechtliche Begutachtung

LD
by Livia D.

Kindeswohl aus rechtlicher Perspektive & Sachverständige im Familienrecht 

  • Unbestimmter Rechtsbegriff --> keine endgültige Legaldefinition

  • Rechtsnormen liefern Bezugsrahmen zur Konkretisierung

    • v.a. zu finden im Grundgesetz, Sozialgesetzbuch achtes Buch; BGB, UN-Kinderrechtskonvention 

  • Kinderrechte vs. Autonomie der Familie 

    • Bsp.: Kinderrechte

      • Würde des Menschen ist unantastbar

      • Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, Leben und körperliche Unversehrtheit

      • Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung 

      • Recht auf gewaltfreie Erziehung

    • Bsp. Familienrecht/ Autonomie der Familie

      • Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern 

      • Kinder haben keinen Anspruch auf Idealeltern. Eltern werden als Schicksal des Kindes verstanden 

    •  Eltern- und Kinderrechte können in Konflikt geraten (z.B. bei Kindeswohlgefährdung) --> Wächteramt (Jugendamt, Familiengericht), muss eigentlich Autonomie der Familie bewahren, ist aber im Falle einer Kindeswohlgefährdung verpflichtet einzuschreiten 

  • Jugendamt & Familiengericht = Staatliches Kindesschutzsystem 

    • Familiengericht zuständig bei Sorgerecht & Umgangsfragen 

    • Familiengericht & Jugendamt bei Verfahren zum Entzug der elterlichen Sorge (Kindeswohlgefährdung)

  • Sachverständige im Familienrecht:

    • Im Familienrecht gibt es als Ausnahme rechtliche Vorgaben zur Qualifikation: Psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische, (sozial)pädagogische Berufsqualifikation 

      • Wünschenswert, aber nicht rechtlich bindend: Rechtspsychologische Zusatzqualifikation 

    • Neutrale Rolle (rein diagnostischer Auftrag)

    • Pflicht zum Hinarbeiten auf Einvernehmen kann auf SV übertragen werden 

      • Annahme: Einvernehmliche Einigung ist positiver, bindend & langfristig weniger Komplikationen)

      • Problem: Rollenkonflikt (nicht nur neutrale Diagnose, sondern intervenierender Auftrag) + Schlichtungsversuche oft erfolgslos 


1. Definition Kindeswohl (psychologisch)

2. Defintion Kindeswohlgefährdung (psychologisch) 

2. Kindeswohlprüfung 

1. Definition Kindeswohl (psychologisch)

  • Die für Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes/ Jugendlichen günstige Relation zwischen Bedürfnislage und Lebensbedingungen 

  • Günstige Relation= Wenn die Lebensbedingungen die Befriedigung der Bedürfnisse soweit ermöglichen, dass die soziale & altersgemäßen Durchschnitterwartungen an die körperliche, seelische & geistige Entwicklung erfüllt werden (Walter & Dettenborn)

  • --> Kindeswohl kein Ist-Zustand, sondern immer in Bezug zu Entwicklungsperspektive zu sehen 

2. Defintion Kindeswohlgefährdung

  • Alle Unterlassungen und Handlungen einer unmittelbaren Bezugsperson, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen psychischen und physischen Beeinträchtigungen des Kindes führen (Dettenborn & Walter) 

3. Kindeswohlprüfung 

  • Allgemein:

    • Kindeswohl wird auch an Fähigkeit und Voraussetzung der Eltern geknüpft --> Dimensionales Konstrukt:

      • Günstige Erziehung --> Suboptimale Erziehung --> Unzulässige Erziehung (Körperliche & Seelische Bestrafung) --> Erziehungsunfähigkeit (Schädigung des Kindes, hier ist die Kindeswohlgefährdungsgrenze) 

    • Anordnung erforderlicher und geeigneter Maßnahmen zur Gefahrenabwendung nach Prinzip der Verhältnismäßigkeit 

      • Kindeswohlprüfung als Gefahrenabwendung (Unterschreitung Mindestschwelle) und nicht um bestmögliche Lebensumstände zu ermöglichen

      • Verhältnismäßigkeit in Bezug zum Elternrecht (z.B. den Eltern das Sorgerecht nur für einen bestimmten Bereich zu entziehen und auf eine ErgänzungspflegerIn zu übertragen)

  • Zweischrittige Prüfung:

    • Kindeswohlgefährdung (Schädigung des Kindes)

    • Erziehungsfähigkeit: Können und wollen Eltern die Gefahr abwenden? 

  • Kindeswohlkriterien 

    • Kindesbezogen:

      • Personale Dispositionen (Psychische, Behaviorale Auffälligkeiten)

      • Beziehungs- und Bindungsmerkmale

      • Wille des Kindes

      • Kontinuitätsprinzip 

    • Elternbezogen:

      • Personale Dispositionen

      • Erziehungsfähigkeit (Kontinuum) 

      • Förderungsfähigkeit/Bereitschaft

      • Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft/Fähigkeit 

      • Veränderungsbereitschaft/Fähigkeit 

  • Frage nach der Rückführung nach Fremdunterbringung:

    • Wegfall der Gefährdungslage?

      • Regelmäßig zu überprüfen 

    • Trennung von Pflegeeltern?

      • Überprüfen ob Kindeswohl durch Trennung auch gefährdet wäre

      • Hier gilt Kindeswille mehr als Elternrecht 


Umgangsrechtliche Fragen Prüfen 

Grundsätze:

  • Umgangsrechtliche Fragen ergeben sich nach Trennung der Eltern o. Fremdunterbringung, wenn weiterer Umgang gewünscht ist 

  • Rechtliche Bedingungen:

    • Zum Wohl des Kindes gehört der Umgang mit beiden Eltern & anderen Bindungspersonen 

    • Kind hat Recht auf Umgang mit beiden Eltern & Eltern haben beide Recht und Pflicht auf/für Umgang mit Kind

    • Grundsätzliche Annahme, dass Umgang kindeswohldienlich ist & nur eingeschränkt/ausgeschlossen werden darf bei Kindeswohlgefährung 

    • Ausnahme: Kurze Umgangsbeschränkung zum Wohl des Kindes 

  • Prinzip Verhältnismäßigkeit und Einvernehmliche Lösung 

    • z.B.: Umgang in Anwesenheit von Dritten anstatt Umgangsausschluss 

Umgangskriterien 

  • Kindesbezogen 

    • Beziehungs- und Bindungsmerkmale 

    • Wille des Kindes 

    • Stressressourcen des Kindes -> Übergabesituation im Rahmen von Umgangskontakten können je nach Konfliktniveau der Eltern, eine besondere Anpassungsleistung vom Kind erfordern und daher hohe Stressresistenz erfordern

    • Kontinuitätsprinzip

  • Elternbezogen 

    • Fähigkeit/ Bereitschaft des getrenntlebenden Elternteils zur kindesgemäßen Kontaktgestaltung

    • Keine Kindeswohlgefährdende Verhaltensweisen -> hieran hängt die Entscheidung ob Umgang eingeschränkt oder ausgeschlossen wird

    • Konfliktniveau der elterlichen Beziehung 

    • Bindungstoleranz --> wichtig, weil Eltern im Umgang miteinander kooperieren müssen 

      --> beschreibt die Fähigkeit & Bereitschaft eines Elternteils den Kontakt des Kindes zum jeweils anderen Elternteil aktiv zu fördern (wichtig um Kind davor zu schützen in eine Loyalitätskonflikt zu kommen)


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Livia D.

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