persistent objector Kriteria
1. Offener Widerspruch,
2. der unmissverständlich
3. bereits zum Entstehungszeitpunkt der Norm zum Ausdruck gebracht wird und
4. auch nachträglich aufrechterhalten wird.
Norwegen im Fischerei-Fall
außenpolitische Doktrin der Bundesrepublik Deutschland von 1955 bis 1969. Als eine politische Leitlinie besagte sie, dass die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durch Drittstaaten als „unfreundlicher Akt“ gegenüber der Bundesrepublik betrachtet werden müsse. Etwaige Gegenmaßnahmen der Bundesrepublik waren nicht festgelegt. Damit war eine weite Skala von wirtschaftlichen Sanktionen bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit dem betreffenden Staat möglich. Ziel war es, die DDR außenpolitisch zu isolieren.
Was sind die Rechtsquellen für Bestimmungen über Immunitäten und Privilegien von IO?
Gründungsverträge
Multilaterale Abkommen
Amtssitzabkommen
Innerstaatliches Recht
Was ist die Funktion des „Agrément“
Artikel 4 WDK
(1) Der Entsendestaat hat sich zu vergewissern, daß die Person, die er als Missionschef bei dem Empfangsstaat zu beglaubigen beabsichtigt, dessen Agrément erhalten hat.
(2) Der Empfangsstaat ist nicht verpflichtet, dem Entsendestaat die Gründe für eine Verweigerung des Agréments mitzuteilen.
• Förmliche Zustimmung des Empfangsstaats
• Zuvor informelle Erkundungen zur Vermeidung einer möglichen Ablehnung
• Überreichung der Beglaubigung zugleich Amtsantritt
Rolle des „chargé d’affairesad interim“?
Artikel 19 WDK
(1) Ist der Posten des Missionschefs unbesetzt oder ist der Missionschef außerstande, seine Aufgaben wahrzunehmen, so ist ein Geschäftsträger ad interim vorübergehend als Missionschef tätig. Den Namen des Geschäftsträgers ad interim notifiziert der Missionschef oder, wenn er dazu außerstande ist, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Entsendestaates dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder dem anderen in gegenseitigem Einvernehmen bestimmten Ministerium des Empfangsstaates.
(2) Ist kein Mitglied des diplomatischen Personals der Mission im Empfangsstaat anwesend, so kann der Entsendestaat mit Zustimmung des Empfangsstaats ein Mitglied des Verwaltungs- und technischen Personals mit der Leitung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten der Mission beauftragen.
Mit welchen Theorien wurde und wird die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Staatenvertreter im völkerrechtlichen Verkehr begründet?
Extraterritorialitätstheorie: Botschaftsgebäude & Sitze IOs fiktiv außerhalb des Staatsgebiets des Sitzstaates gelegen; Organe unterliegen demnach nicht Gesetzen des Empfangsstaats.
Repräsentationstheorie: Organe als direkte Vertreter des Souveräns, deren Einschränkung Eingriff in Souveränität des Entsendestaates wäre.
Nezessitäts- / Funktionstheorie: Notwendig zur Aufgabenerfüllung der Vertretungsorgane
Was sind Privilegien, Erleichterungen, Immunitäten?
Privilegien
◦ Flaggenrecht (Artikel 20 WDK)
◦ Abgabenbefreiung mit Ausnahme von Entgelten (Artikel 23 WDK)
◦ Steuerprivileg nachdem die Diplomaten von Personal- und Realsteuern befreit sind (Artikel 34 WDK)
Erleichterungen
◦ Generalklausel (Artikel 25 WDK), zudem
◦ Immobilienvermittlung (Artikel 21 WDK)
◦ Bewegungs- und Reisefreiheit (Artikel 26 WDK)
◦ Kommunikationsfreiheit (Artikel 27(1) WDK)
Unterschied zwischen der Immunität und Unverletzlichkeit des Diplomaten einerseits und des Konsuls andererseits?
A. Immunität
Diplomat, Art 31 WDK
• Konsul, Art 43 WKK
Absolute Immunität; Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren; nach Ablauf der Dienstzeit funktionell
Nur funktionelle Immunität
Zivilrechtliche Ausnahmen
◦ Privates, unbewegliches Vermögen
◦ Nachlasssachen
◦ Freier Beruf/Gewerbe
ausgenommen sind Zivilklagen außerhalb des hoheitlichen Handelns und Schadensersatzklagen iZm Verkehrsunfällen (Land, Wasser, Luft)
B. Unverletzlichkeit
Diplomat, Art 29 WDK
Konsul, Art 41 WKK
Maßnahmen, um jeden Angriff auf Person, Freiheit und Würde zu verhindern:Privatwohnung, Korrespondenz, Vermögen: Ausnahme: Selbstverteidigung, Verhinderung einer Straftat; aber jeweils gelindestes Mittel
Festnahme und U-Haft nur im Falle eines schweren Verbrechens und auf Grund einer Entscheidung der zuständigen Justizbehörde
Ein Diplomat fährt betrunken mit dem Auto und gerät in eine Routinekontrolle der Polizei. Darf er an der Weiterfahrt gehindert werden?
Art 29 und 31 WDK
◦ Unverletzlichkeit; unterliegt keiner Festnahme oder Haft
◦ Immunität vor der Strafgerichtsbarkeit
• Teheraner Geiselfall: „self contained régime“
• Notrecht, Abhalten von einer strafbaren Handlung (nur Geschwindigkeitsübertretung reicht nicht aus); Anhaltung und Hinderung an der Tatbegehung
• Wahl des gelindesten Mittels
Teheraner Geisel-Fall (D339 b) Rz 86: ‘the inviolability of the members of a diplomatic mission and of the premises, property and archives of the mission must be respected by the receiving State. Naturally, the observance of this principle does not mean […] that a diplomatic agent caught in the act of committing an assault or other offence may not, on occasion, be briefly arrested by the police of the receiving State in order to prevent the commission of the particular crime.
Recht auf Sezession?
14 Punkte Woodrow Wilson
Aland-Fall
Art. 1(2) SVN, VN-Menschenrechtspakte, Friendly Relations Declaration, erga omnes Verpflichtung
Sezession Quebec-Kanada Kanadischer OGH: theoretische Möglichkeit der Sezession als Notwehrrecht
Kosovo Gutachten “radically different views”
Bedeutung des „genuine link“ beim Erwerb der Staatsangehörigkeit und das Problem der Doppelstaatsangehörigkeit?
• Nottebohm-Fall (D 54) “[…] nationality is a legal bond having as its basis a social fact of attachment, a genuine connection of existence, interests and sentiments, together with the existence of reciprocal rights and duties.“
• Barcelona Traction-Fall (D 56) “[…] no absolute test of the „genuine connection“ has found general acceptance.“
• Esphahanian-Fall, IUSCT (D66) “[…] dominant and effective nationality at all relevant times has been that of the United States“
• Case Concerning Dual Nationality, IUSCT (D 67) “[…] applicable rule of international law is that of dominant and effective nationality
Okkupationstheorie / Annexionstheorie
Okkupationstheorie
◦ Österreich wurde 1938 okkupiert, ging als VR-Subjekt nicht unter und erlangte nach der Befreiung 1945 seine völkerrechtliche Handlungsfähigkeit zurück
◦ Nach österr. Ansicht Okkupationstheorie: Verfassungswidrigkeit des „Wiedervereinigungsgesetzes“
Annexionstheorie
◦ Österreich ging 1938 als VR-Subjekt durch Annexion unter, wurde Teil des Deutschen Reiches und entstand 1945 – in Diskontinuität – neu •
VR-Relevanz ◦ Weitergeltung von Verträgen ◦ Staatsbürgerschaften ◦ Kriegsteilnahme ◦ Reparationsleistungen
Ist eine behördliche Zustellung in das Ausland (dh in fremdes Staatsgebiet) zulässig?
Territorialitätsprinzip - Hoheitsakte auf fremdem Hoheitsgebiet sind völkerrechtswidrig ◦ Ausnahme: Zustimmung oder Duldung des betroffenen Staates; VGR: Handlungen von Diplomat:innen • Gilt auch für Zustellung amtlicher Schriftstücke ◦ Ausnahme bloßer Mitteilungen ohne rechtsgestaltende Wirkung! ◦ D 94 (alt) Stellungnahme BMEIA: Lenkerauskunft nach KFG im Ausland ist nicht mit Rechtswirkungen verbunden, daher zulässig • Völkerrechtswidrigkeit kann allerdings nicht eingewandt werden, wenn (zB einer Ladung) Folge geleistet wird ◦ D 93 (alt) Ladung ins Ausland Fall (OGH, 20.4.1961): OGH betrachtete eine Ladung mittels RSb Zustellung im Ausland als rechtswidrig und daher unwirksam. Da der Angeklagte dennoch zur Verhandlung in Ö erschien, lag kein Verfahrensfehler vor
Voraussetzungen für die Ausübung des diplomatischen Schutzrechts?
Recht des schutzausübenden Staates ◦ Kein subjektiver Rechtsanspruch des Einzelnen
◦ Keine Verzichtsmöglichkeit durch geschützte Einzelperson (Calvo Klausel)
• Espousal of Claims: Eintritt in die Ansprüche des Geschädigten
◦ Kein Anspruch des verletzten Staatsbürgers auf Entschädigung Aber: Art 19 ILC Draft Articles: „transfer to the injured person any compensation obtained“; Regelungen im innerstaatlichen Recht möglich
• Exhaustion of Local Remedies: Nicht bei Aussichtslosigkeit (Diallo Fall, D61)
• Continuity of Claims (continuous nationality): Staatsangehöriger zum Zeitpunkt des Entstehens des völkerrechtlichen Schadens und Zeitpunkt der Ausübung des Schutzrechts
Rechtsgrundlage und Aufgaben der ILC
• Beschluss der GV der VN 1947 aufgrund Art 13 Abs 1 lit a SVN • Hilfsorgan der GV
• 34 weisungsfreie VR-Experten, von GV auf fünf Jahre gewählt Aufgaben
1. Kodifikation
2. fortschreitende Entwicklung des VR
Wer sind die Hauptorgane der Vereinten Nationen und welche Funktionen üben diese aus?
6 Hauptorgane:
◦ Generalversammlung
◦ Sicherheitsrat
◦ Sekretariat
◦ Wirtschafts- und Sozialrat
◦ Internationaler Gerichtshof (IGH)
◦ Treuhandschaftsrat
Was sind die Spezialorganisationen der VN
• IOs mit eigener Rechtspersönlichkeit
• Unabhängig, aber Teil der UNO-Familie iwS
• Institutionell mit VN verbunden (meist im Bereich des WSR, vgl Artikel 57 und 63 SVN) • z.B. ILO, IMF, FAO, Weltbankgruppe, WHO, WIPO UNESCO, UNIDO (seit 1985)
• Keine Spezialorganisationen: ◦ verwandte Organisationen: IAEA auf Initiative der VN errichtet, Kooperationsabkommen mit GV, berichtet auch GV und dem SR und nicht WSR CTBTO, OPCW, WTO ◦ Nebenorgane/Exekutivausschüsse der GV: der GV unterstellt, aber keine IO! z.B. Menschenrechtsrat, UNHCR, UNICEF, UNCTAD, UNDP
Was ist die dreifache menschenrechtliche Verpflichtung
In welche Kategorien kann man die Menschenrechte einteilen
Erste Generation – Abwehr- oder Freiheitsrechte
bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)
Einschränkung der Eingriffsmacht des Staats gg Individuen
Zweite Generation – Anspruchsrechte
◦ wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)
Dritte Generation – Kollektive Rechte der Völker
◦ indigene und Gruppenrechte
◦ besonders relevant: Selbstbestimmungsrecht
Internationaler Menschenrechtsschutz Übersicht
Menschenrechtsschutz in Amerikanischen Staaten
Amerikanische Menschenrechts Konvention (AMRK) 1969
(OAS Organization of American States)
Inter-AMerikanischer Gerichtshof Für Menschenrechte
und
Inter-Amerikanische Menschenrechtskommission
Menschenrechtsschutz in Afrika
Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker 1981
(auch Banjul Charta)
Afrikanischer Gerichtshof für Rechte der Menschen und Völker
Afrikanische Kommission für Rechte der Menschen und Völker
Menschenrechtsschutz in der Arabischen Welt
Association of Southeast Asian Nations (ASEAN)
ASEAN Charter
ASEAN Intergov Commmission on Human Rights
ASEAN Human Rights Declaration
Organisation Islamischer Zusammenarbeit
Erklärung von Kairo über Menschenrechte im Islam 1990- Sharia vorbehalt
Indipendent Human Rights Commission
League of Arab States
Arab Charter on Human Rights (nicht in Kraft)
Arab Charter on Human Rights
Grundsätze der Staatennachfolge in Vermögen und Schulden?
• Grundsätze
• Gesamtnachfolge für „radizierte“ Aktiva und Passiva (Gebietsbezogenheit)
• Proportionale Aufteilung nach Billigkeit
• Verhandlungen/Verträge • WK über Staatennachfolge in Staatsvermögen, -archive und -schulden
• Schulden
- nach Billigkeit/anteilsmäßig (bei Fusion: Übergang auf neuen Staat) - Keine Schuldenaufteilung für ehemalige Kolonien
- Radizierte Schulden gehen auf Staat mit Gebietshoheit über
- dettes odieuses(„schändliche Schulden“) müssen nicht getilgt werden (z.B. Kriegsanleihen)
• Vermögen - Unbewegliche Güter – Gebietsbezogenheit, sonst Billigkeit - Kulturgüter und Archive: Ausfolgung bei enger Beziehung; Staatsarchive: Betreffprinzip/ immer Nachfolgestaat
Verträge im Bereich des Rechts im bewaffneten Konfliktes
Haager Konventionen (insb Landkriegsordnung) 1899 und 1907 (D320) ◦ Mittel und Methoden der Kriegsführung; Waffen(gattungs)verbote, zB Landminen, Giftgas
• Genfer Abkommen I-IV 1949
Schutz Verwundeter und Kranker, Schutz von Kriegsgefangenen, Schutz der Zivilbevölkerung
Verwundete und Kranke im Landkrieg (I)
Verwundete und Kranke im Seekrieg (II)
Kriegsgefangene (III) (D321)
Schutz der Zivilbevölkerung (IV)
1. Zusatzprotokoll 1977 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte/nationale Befreiungskriege (D322)
2. Zusatzprotokoll 1977 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte
Connally Amendment
Unterwerfungserklärung der USA (bis 1986 in Kraft; Nicaragua-Fall)
• Ausgenommen von der Gerichtsbarkeit des IGH: “disputes with regard to matters which are essentially within the domestic jurisdiction of the United States of America as determined by the United States of America […].” “self-judging clause”
• Artikel 36 Abs 6 IGH-Statut: „Ist die Zuständigkeit des Gerichtshofes bestritten, so entscheidet der Gerichtshof über diese Frage.“ KompetenzKompetenz
• Vereinbarkeit mit IGH-Statut ist strittig: IGH hat sich auf Unterwerfungserklärungen mit derartigen Vorbehalten gestützt, die Frage der Zulässigkeit aber explizit offen gelassen
• Heute noch solche Vorbehalte (Liberia, Malawi, Mexiko, Philippinen, Sudan)
Inzidentalverfahren vor IGH
Widerklagen: Direkter Zusammenhang zur Hauptsache?
Prozesshindernde Einreden: Unzuständigkeit? Unzulässigkeit?
Vorsorgliche Maßnahmen
Nebenintervention (Art 62-63 IGH-Statut) − Art 62: Staat hat ein „Interesse rechtlicher Natur“, IGH entscheidet über Antrag − Art 63: Intervention bei Auslegung eines Vertrages, an dem auch andere Staaten beteiligt sind; wenn Staaten intervenieren, sind sie an das Urteil gebunden
Auslegung; Wiederaufnahme (Revision)
Unterliegen Resolutionen des Sicherheitsrates der Kontrolle durch den IGH
Keine vorgesehene gerichtliche Kontrollfunktion von SR Res
IGH ist grundsätzlich nicht gehindert in Streitigkeiten tätig zu werden, in denen auch der SR befasst ist
-Gutachten: IGH entscheidet, er besitze keine Kompetenz zur gerichtlichen Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Handelns anderer Organe der VN; dennoch implizite Überprüfung und Auslegung: Frage 6 Unterliegen Resolutionen des Sicherheitsrates der Kontrolle durch den IGH?
„Zweifellos besitzt der Gerichtshof keine Befugnis zur gerichtlichen Überprüfung oder Berufung in Bezug auf die von den betreffenden Organen der Vereinten Nationen getroffenen Entscheidungen. … Da jedoch Einwände vorgebracht wurden, wird der Gerichtshof in Ausübung seiner gerichtlichen Funktion diese Einwände prüfen, bevor er die sich aus diesen Resolutionen ergebenden Rechtsfolgen bestimmt.“
Gibt es eine Solidarhaftung in der Staatenverantwortlichkeit?
• Haftung vs. Verantwortlichkeit
• Solidarhaftung: sh. zB Artikel V Übereinkommen über die Völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände: „Starten zwei oder mehr Staaten einen Weltraumgegenstand gemeinsam, so haften sie solidarisch für jeden daraus entstehenden Schaden“
• Artikel 47 ILC Artikel: Mehrheit verantwortlicher Staaten
◦ Wenn mehrere Staaten für dieselbe vr-widrige Handlung verantwortlich sind, kann die Verantwortlichkeit eines jeden Staates geltend gemacht werden.
◦ Dem in Anspruch genommenen Staat steht Regress gegenüber den mitverantwortlichen Staaten zu
• Artikel 46: Mehrheit verletzter Staaten: jeder verletzte Staat kann Verantwortlichkeit des vr-verletzenden Staates geltend machen
Staatenverantwortlichkeit übersicht
Zuständigleit ICC
Sachlich (ratione materiae)
◦ Schwerwiegendste Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren; Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression, Art 5 ICC-Statut
◦ grds keine Vorbehalte möglich Ausnahme: Art 124 ICC-Statut Staaten können bei Ratifikation die Zuständigkeit des ICC für Kriegsverbrechen für eine Dauer von sieben Jahren ausschließen
• Zeitlich (ratione temporis)
◦ Art 11 ICC-Staut: objektives Inkrafttreten 2002; danach subjektives Inkrafttreten
• Persönlich (ratione personae) und örtlich (ratione loci)
◦ Angehörige einer Vertragspartei oder
◦ Verbrechen auf dem Gebiet einer Vertragspartei oder
◦ Universell auf Grundlage von SR Überweisung
Solidarhaftung: sh. zB Artikel V Übereinkommen über die Völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände: „Starten zwei oder mehr Staaten einen Weltraumgegenstand gemeinsam, so haften sie solidarisch für jeden daraus entstehenden Schaden“
Artikel 47 ILC Artikel: Mehrheit verantwortlicher Staaten
Wenn mehrere Staaten für dieselbe vr-widrige Handlung verantwortlich sind, kann die Verantwortlichkeit eines jeden Staates geltend gemacht werden.
Dem in Anspruch genommenen Staat steht Regress gegenüber den mitverantwortlichen Staaten zu
Artikel 46: Mehrheit verletzter Staaten: jeder verletzte Staat kann Verantwortlichkeit des vr-verletzenden Staates geltend machen
Prinzipien nach WTO/GATT
Multilateralism
Meistbegünstigungsprinzip
Inländergleichhbehandlung
Marktzugang
Transitfreiheit
fairer Wettbewerb
Tariffs only approach
Höchstzollgrenzen
Ausnahmen nach Art XX GATT
two-tier test
1) Schutzzweck
2) Chapeau- Einleitungsklausel (keine Diskriminierung und keine Handelsbeschränkung)
Prinzipen im Umweltrecht
-Stockholm deklaration 1972
-Deklaration of Rio De Janeiro 1992
(soft law- aber Motor für Vertragsrecht)
No Harm Rule: Keine Verwendung des eigenen Staatsgebietes zul. Anderer
Pr. 2 Rio dekl
Faire und angemessene Benützung gemeinsamer Ressourcen
Vorsorgeprinzip
precautionary principle: Gefährdung eines ernsthaften schadens, keine Wissenscaftliche basis für annahme notwendig
prevention principle: es besteht bereits Klarheit über einen gewissen schaden
Verursacherprinzip: Polluter-Pays Principle
Pr 16. Rio Dekl
Ursprungsprinzip: Umweltbelastungen sind möglichst früh nahe bei der Quelle zu bekämpfen
Common but differentiated responsibilities: alle Staaten tragen Verantwortung aber insbesondere die industriestaaten
Verhaltens und Verfahrenspflichten
UVP Pflicht Pr 18,19 Rio Dekl.
Verhandlungspflicht (Pulp Mills Fall)
Kooperationspflicht
Gegenmaßnahmen Zulässigkeit
Vefahrensrechtlich
Aufforderung
Verhandlungen angeboten
Inhaltlich
kein Verstoß gegen ius cogens (keine Gewalt)
kein Eingriff in Menschenrechte oder humanitäres recht
kein verstoß gegen Verpflihtungen der friedlihen Streitbeilegung oder der Diplomatischen Unverletzlichkeit
gegen Rechtgüter des Verletzerstaats, keine beeinträchtigung rechter dritter
Verhätnismäßig zur vorangegangenen Verletzung
Einstellung sobald das Ziel erreicht ist
Gegenmaßnahmenexzess ist Völkerrechtsverletzung
performance requirements
Gastgeberstaat hat freies Ermessen über die Zuassung von Investitionen
Performance Requirements
export req
local contents req
local employment req
capitalization req
Problem: Korruption, nicht überprüfbar, Konfliktpotential: Weltbank ht sich dagegen ausgesprochen: WTO Recht TRIMS
Ruggie Principles
1.Pflicht des Staates vor Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu schützen
2.verantwortung von Unternehmen, keine Menschenrechtsverletzungen zu begehen
3.effektiver Rechtsschutz im Fall von Verletzungen
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