Wer ist ersatzpflichtig?
Ersatzpflichtiger bei Jagdschaden: Jagdausübungsberechtigte
Ersatzpflichtiger bei Wildschäden: Jagdgenossenschaft (in der Regel über Jagdpachtvertrag an Pächter übergeben)
Bis wann sind Wilschäden zu melden
Forstschaden: einmal jährlich bis zum 15. Mai
Flurschaden: binnen einer Woche
Wie läuft das ausergerichtiche Vorverfahren bei Wildschaden ab?
Meldung des Schaden innerhalb der Frist
Ortstermin mit Geschädigtem, Gemeinde und Ersatzpflichtiger mit Ziel einer Einigung
-> Bei Einigung: Niederschrift
Bei Nicht-Einigung: Wildschadensschätzer erstellt Vorbescheid
Beteiligte können beim Amtsgericht Klage einreichen
Für welche Flächen besteht keine Ersatzpflicht?
Gärten, Obstgärten, Baumschulen, Alleen, einzeln stehende Bäume sowie Forstkulturen anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten und Freilandpflanzungen von Garten- oder hochwertigen Handelsgewächsen gelten als Sonderkulturen und nicht Ersatzpflichtig wenn Herstellung üblicher Schutzvorrichtungen unterblieben ist.
Welche Tierarten können Wildschaden machen?
Schalenwild
Kaninchen
Fasane
explizit im Jagdpachtvertrag gennante Tierarten
Welche Maßnahmen gibt es gegen Wildschaden?
Wilddichte ANpassung: Bejagung
Flächenschutz: Chemisch und Mechanisch
Einzelschutz: Verbissmanschetten
Last changed2 years ago