Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine auf Gesellschaftsvertrag beruhende Personenvereinigung zur Förderung eines gemeinsamen, nicht auf ein Handelsgewerbe abzielenden Zwecks (vgl. § 705 BGB )
keine juristische Person
im unterschied zur oHG und KG nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet
keine Unternehmenstypische Rechtsform
Innen- & Außengesellschaf
Außen GbR?
Innen GbR?
Außen
Innen
Firma?
Scheingesellschaf?
Definition Gesamthandsgemeinschaft?
Gemeinsame Berechtigung Mehrerer an einem Vermögen, das allen gemeinschaftlich „zur gesamten Hand“ zusteht
719BGB
—> Vermögen soll zusammengehalten werden
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