Unmöglichkeit: Schema?
1. Wirksames Schuldverhältnis
2. Unmöglichkeit der Leistung
a. Vereinbarte Leistung
b. Objektive oder subjektive Unmöglichkeit
aa. Stückschuld?
bb. Zur Stückschuld konkretisierte Gattungsschuld, § 243 II
cc. Unmöglichkeit wegen begrenzter Gattungsschuld (=Vorrats- oder Lagerschuld)
dd. Unmöglichkeit wegen Zerstörung/Untergang der gesamten Gattung
III. Anspruch durchsetzbar?
1. § 275 II → Einrede wegen faktischer Unmöglichkeit
2. § 275 III → Einrede wegen moralischer Unmöglichkeit
3. § 320 → Einrede des nicht erfüllten Vertrages
Möglichkeiten der Konkretisierung?
= Im Falle einer Gattungsschuld kann Unmöglich dennoch eintreten, sofern der Schuldner das seinerseits Erforderliche zur Leistung getan hat. Was seitens des Schuldners erforderlich ist, entscheidet die Art der Schuld.
Was ist seitens des Schuldners erforderlich: Holschuld?
Holschuld: Aussondern der Kaufsache und Benachrichtigung des Gläubigers von der Abholmöglichkeit; Absenden der Benachrichtigung reicht aus
Was ist seitens des Schuldners erforderlich: Bringschuld?
Bringschuld: Angebot der Kaufsache am Wohnort des Gläubigers
Was ist seitens des Schuldners erforderlich: Schickschuld?
Schickschuld: Übergabe der Kaufsache an eine (sorgfältig ausgesuchte) Transportperson
Woraus kann Unmöglichkeit aus § 275 I noch resultieren?
Unmöglichkeit (-) —> Aber weshalb könnte der Anspruch dennoch nicht durchsetzbar sein?
= Der Anspruchsgegner (Käufer) kann die Leistung verweigern, wenn sie einen krassen, unverhältnismäßigen Aufwand erfordert
= Der Anspruchsgegner (Käufer) kann die Leistung verweigern, wenn sie ihm nicht zugemutet werden kann (?)
= Der Anspruchsgegner (Käufer) kann die Leistung solange verweigern, bis der Anspruchsteller seinerseits leistet
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