Normenkette?
Minderung, §§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 441
Schema/Voraussetzungen?
I. Voraussetzungen
1. Kaufvertrag, § 433
2. Vorliegen eines Mangels, §§ 434, 435
3. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergang, §§ 434 I, 446, 447
4. Voraussetzungen eines Rücktritts, §§ 346 ff.
Wdh. Rücktrittsgründe?
1. Vertraglicher Rücktrittsvorbehalt?
A und B einigen sich, jederzeit vom Vertrag zurücktreten zu können
2. Gesetzliches Rücktrittsrecht?
a. Gewährleistungsrecht, zB §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 634 Nr. 3 Alt. 1
b. Rücktritt wg. nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, § 323
Frist kann gem. § 323 II entbehrlich werden
c. Rücktritt wg. Unzumutbarkeit infolge Nebenpflichtverletzung, § 324
d. Rücktritt wg. Unmöglichkeit, §§ 326 V, 323
Frist entfällt hier
Rechtsfolge?
II. Rechtsfolge, §§ 441 III, IV
1. Minderung des Kaufpreises
2. Erstattung des Mehrbetrags, wenn Käufer bereits mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt hat
Wdh. Rechtsfolgen: Rücktritt?
B. Rechtsfolgen
I. Erlöschen der Primärpflichten
= wurde z.B. das Auto noch nicht übereignet und der Kaufpreis nicht gezahlt, erlöschen diese Primärpflichten infolge des Rücktritts
II. Rückgewährschuldverhältnis, §§ 346 ff.
1. Rückgewähr bereits empfangener Leistungen, § 346 I Alt. 1
Bsp.: Rückzahlung des Kaufpreises, Rückübereignung des Autos
2. Nutzungsherausgabe, §§ 346 I Alt. 2, 100
quasi die Früchte, die der K während und durch Besitz des Autos geerntet hat; entweder in ihrer natürlichen Form oder meist in Cash
3. Wertersatz, § 346 II
wenn der K das Auto vor Rücktritt zu Schrott gefahren hat und nicht mehr rückübereignen kann
Aber § 346 III beachten → Ausschluss?
4. Schadensersatz, §§ 346 IV, 280 ff.
Bumms
5. Ersatz nicht gezogener Nutzungen, § 347
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