Krankenhausfinanzierungsgesetz 1972
Gewährleistung Khversorgung staatliche Aufg
Länder sind Träger des Sicherstellungsauftrages
Paragraph 4 wirtschaftlich gesichert , Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden
Duale Finanzierung KH
Investitionsfinanzierung 10% Bundesländer
Betriebskostenfinanzierung 90% GKV PKV
Ambulante Optionen für KH
Mvz
Ambulante Notfallbehabdlung
Vor und nachstationäre Versorgung
Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe
Amb. Behandlung durch KH bei unterversorgung
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Amb. Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung
Integrierte Versorgung
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