Wann gilt der Versicherungsschutz?
bei einer versicherten Tätigkeit
auf dem Dienstweg
Betriebssport
Betriebsausflüge
betriebliche Lehrgänge
Home-Office
Aufgaben der BG
3 Hauptaufgaben und 2 Beispiele
Prävention
Rehabilitation
Geldleistungen
Seminare/Schulungen
Krankengeld
Betriebliche Beratung
Umschulungen
Witwen-/Waisenrente
Wiedereingliederung
Ärztliche Versorgung
Pflichten als Vorgesetzte
geeignete Arbeitsmittel bereitstellen
Aufsicht und Kontrolle
Unterweisen und Einweisen
Gefährdungsbeurteilung
Mängel beseitigen
PSA
Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit (SOS)
Erste Hilfe sicherstellen
Notfallplanung
Auswahl der geeigneten Personen
Vorbildfunktion
Wer ist durch die BG versichert?
alle Arbeitnehmenden in Deutschland
Schüler, Studenten
Ehrenamtliche Tätigkeiten
freiwillig Versicherte (Unternehmer, Freiberufler)
Was steht in einer Betriebsanweisung?
Anwendungsbereich (Maschine) oder Gefahrstoffbezeichnung
Gefahren für Mensch und Umwelt
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Verhalten im Gefahrenfall
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Instandhaltung oder sachgerechte Entsorgung
Gründe für die Gefährdungsbeurteilung (5)
gesetzliche Vorgabe
Transparenz
Arbeitsunfälle vermeiden
KVP (Kontinuierlicher Verbesserungsprozess)
Firmenimage
Rechtskonformität
Mitarbeiter haben Kontakt mit Gefahrstoffen. Welche Schutzmaßnahmen? (5)
Information und Schulungen
jährliche Wiederholungsunterweisung, Präsenz
PSA und Kontrolle der Einhaltung
Absaugung und/oder Lüftung
Überwachung der Grenzwerte
Erste Hilfe: Duschen
Vermeidung von Haut- und Augenkontakt
sichere Lagerung und Entsorgung
Mengenbegrenzung
Was sind Anschlagmittel?
Ketten
Seile
Bänder
Was muss man bei Anschlagsmitteln beachten?
Anschlagswinkel
geeignetes Anschlagsmittel wählen (Reibung)
nicht schräg ziehen (Schwingen)
Sichtprüfung
Nenntraglast beachten
nicht ruckartig ziehen
Wer darf einen Stapler fahren?
mind. 18 Jahre
geeignete Person (körperlich und geistig)
ausgebildet in Theorie und Praxis
in Prüfung nachgewiesen
Führung schriftlich beauftragt
Was ist bei einer Arbeitsbühne zu beachten?
Staplerfahrer darf Fahrzeug nicht verlassen
mind. Tragfähigkeit 1,5 Tonnen
Geländer mit Hand-, Knie- und Fußleiste
trennende Schutzeinrichtung (SE) zum Hubmast
nicht höher als 5 m verfahren
Bühne muss kraftschlüssig mit Gabelrücken verbunden sein
Beschaffenheit von Verkehrswegen
ausreichende Beleuchtung
ohne Stolperstellen
rutschfest
Trennung von Personen- und Fahrverkehr
Kennzeichnung der Wege
angemessene Neigung
übersichtlich
Mindesthöhe bei Personenverkehr 2,1 m
dürfen nicht zugestellt oder versperrt werden
Beispiele von Verkehrswegen
Flure
Gänge
Türen
Tore
Fahrtwege
Gehwege
Treppen
5 Gefährdungen mit 5 technischen Schutzmaßnahmen und Beispielen
Einzugsgefahr bei zwei Walzen
—> Feststehende trennende Schutzeinrichtung (SE)
—> Zaun
Personenverkehr auf Transferwagenstrecken, Überfahren
—> BWS
—> Laserscanner
Schnittgefahr an Plotter
—> Lichtgitter oder -vorhang
Einzugsgefahr beim Rüsten
—> ortsgebundene Schutzeinrichtung
—> Tipp-Betrieb
Quetschgefahr am Planschneider (Pressbalken)
—> Zweihandbetrieb
Gefährdungen in Bildern erkennen
Gefahrstoff
Paletten nicht stapeln
Auffangwannen unter Gefahrstoff (Auslaufen)
Brandgefahr (Batterie, Ladegerät)
Verätzungen
Not-Halt-Einrichtungen
funktionelle und konstruktive
funktionell:
ausgelöst durch eine Handlung von einer Person
Vorrang vor allen anderen Funktionen
muss jederzeit erreichbar und funktionsfähig sein
niemals eine Schutzeinrichtung!
konstruktiv:
Fußtaster
Pilztaster
Reißleine
Pflichten des Arbeitgebers/Betreibers bzgl. Arbeitsmitteln
Beim zur Verfügung stellen
Beim zur Verfügung stellen:
Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
Sind Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen worden?
Ist die Verwendung nach dem Stand der Technik sicher?
Erfüllt das Arbeitsmittel die geltenden Rechtsvorschriften?
Festlegung von Prüffristen für wiederkehrende Prüfung
Wirksamkeitsüberprüfung der Sicherheitseinrichtung vor der erstmaligen Verwendung
Unterweisung, Betriebsanweisung
Während der gesamten Verwendungsdauer
Während der gesamten Verwendungsdauer:
Regelmäßiges Überprüfen der Gefährdungsbeurteilung nach aktuellem Stand der Technik
Regelmäßige Funktionskontrolle der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
Wiederkehrende Prüfungen
Wiederkehrende Unterweisungen
Instandhaltung
Entspricht das Arbeitsmittel den geltenden Rechtsvorschriften (BetrSichV)
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