Grobes Schema?
I. Notwehrlage
1. Angriff
2. Gegenwärtigkeit
3. Rechtswidrigkeit
II. Notwehrhandlung
1. Verteidigung
2. Erforderlichkeit
a. Geeignetheit
b. Relativ mildestes Mittel
c. Gebotenheit
III. Notwehrwille
Angriff?
Gegenwärtigkeit?
Rechtswidrigkeit?
Ein Angriff liegt mit jeder Bedrohung eines notwehrfähigen Rechtsguts durch menschliches Verhalten vor.
Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht oder bereits begonnen hat.
Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn er objektiv gegen die Rechtsordnung verstößt.
Verteidigung?
Erforderlichkeit?
Geegnetheit?
Relativ mildestes Mittel?
Gebotenheit?
Eine Verteidigung ist jede Handlung, die dazu geeignet ist, den Angriff abzumildern oder zu beenden.
Eine Handlung ist erforderlich, wenn sie geeignet und das relativ mildeste Mittel ist.
Eine Handlung ist geeignet, wenn sie nicht von vornherein aussichtslos ist.
Das relativ mildeste Mittel ist das schonendste, zur Verfügung stehende Mittel.
Die Notwehrhandlung ist geboten, wenn die Notwehr nicht sozialethisch beschränkt ist.
Relativ mildestes Mittel: Besonderheit? (Hint: Peng-peng)
→ Der Verteidiger muss aber kein Risiko eingehen und sich auf ein unsicheres Mittel einlassen.
→ Bei Gebrauch von Schusswaffen: 1. Warnung, 2. Warnschuss (wenn genügend Munition), 3. Schuss auf nicht-vitale Körperteile, 4. ggfs. letaler Schuss
Gebotenheit: 5 Fallgruppen?
aa. Krasses Missverhältnis, zB Fall des Jungen, der auf dem Kirschbaum sitzt
bb. Angriffe schuldlos Handelnder, zB Kinder, Betrunkenen, Geisteskranken
cc. Familie, insb. bei sonst enger familiärer Bindung
dd. Bagatellangriffe, z.B. zB anrempeln, schubsen (geringe Beeinträchtigung des Rechtsguts)
ee. Notwehrprovokation (klausurrelevant!)
(1) Absichtsprovokation → Handelnder führt Notwehrsituation vorsätzlich herbei, um sich auf § 32 berufen zu können (-> Notwehrrecht entfällt)
(2) Fahrlässigkeitsprovokation → Rechtsfolge umstritten; siehe unten
Notwehrwille?
Der Notwehrleistende handelt mit Notwehrwillen, wenn er sich der Notwehrlage bewusst ist und er die Notwehrhandlung in dem Willen begeht, sich zu verteidigen.
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