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Geschichte

DM
by Damir M.

Die Gemeinden nach 1901


  • Seit dem Tod des letzten Apostels, Francis Valentine Woodhouse, am 3. Februar 1901 können keine Versiegelungen und Ordinationen mehr vorgenommen werden.

  • Die katholisch-apostolischen Gemeinden wurden daher zunehmend in ihren Aktivitäten eingeschränkt, bis schließlich Anfang der Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts die letzten ordinierten Amtsträger hochbetagt verstarben.

Folgende Änderungen traten ab dem 3. Februar 1901 ein:

  1. Neueinsetzungen zum Engel-, Priester- und Diakonenamt können nicht mehr erfolgen.

  2. Alle Diener in den Gemeinden und in der Allgemeinen Kirche bleiben auf der Stufe des Amtes, die sie vor 1901 hatten; also kein Aufstieg zu einem höheren Amt oder in eine höhere Stellung.

  3. Das Evangelistenwerk (Verkündigung und Sammlung von Gläubigen in und aus der Christenheit) hat aufgehört. Die Arbeit der Bezirksevangelisten und ihrer Mitarbeiter verlagert sich nun auf eine evangelistische Tätigkeit innerhalb der aufgerichteten Gemeinden.

  4. Durch den Wegfall des Evangelistenwerkes und die Aufgabenbeschränkungen anderer Ämter freiwerdende Diener werden - soweit Bedarf besteht - zum Dienst in den Gemeinden eingesetzt.

  5. Neue Gemeindeglieder werden nicht mehr aufgenommen, auch nicht solche Gläubiggewordene, die vor der Übergabe an das Hirtenamt standen.

  6. Die heilige Versiegelung kann wegen Fehlen des apostolischen Amtes nicht mehr gespendet werden.

  7. Die vierwöchentliche Versammlung der Sieben Gemeinden in London unter der Leitung eines Apostels entfällt; der Dienst wird jedoch auf einer niedrigeren geistlichen Stufe fortgesetzt.

  8. Die täglichen vollständigen Morgen- und Abenddienste mit der Räucherung und der Fürbitte entfallen; gebraucht wird jetzt nur noch in allen Gemeinden die Ordnung der kürzeren Morgen- und Abenddienste ohne den besonderen Fürbittenteil. Die mit den vollständigen Diensten dargebrachte „große“ Fürbitte war bis dahin von 60 Altären in sieben verschiedenen Sprachen aufgestiegen und die „kürzere“ Form der Fürbitte in hunderten von Gemeinden in der christlichen Welt dargebracht worden.

  9. In der hl. Eucharistie werden die Gedächtnisgebete nicht mehr in der längeren Form, sondern überall nur noch in der kürzeren Form gebraucht.

  10. Der Gesang zur Räucherung mit der Darbringung des Weihrauchs in der Feier der hl. Eucharistie entfällt; das Rauchfaß bleibt unbenutzt.

  11. Die tägliche, sich an den Morgendienst anschließende Morgenkommunion entfällt.

  12. Der siebenarmige Leuchter wird nicht mehr angezündet, er brennt also nicht mehr.

  13. Wegfall des liturgischen Dienstes nach dem Sonntags-Vormittagsdienst bei der Entfernung des hl. Sakramentes aus dem Tabernakel; es wird jetzt wieder - wie vor 1868 - stillschweigend in die Sakristei getragen.

  14. In den täglichen Vormittagsdiensten und Nachmittagsdiensten,sowie in den zusätzlichen Diensten der Litanei tritt eine Veränderung nicht ein.[1]


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Damir M.

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