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Leitthema 4
Definitionen
MJ
by Marcel J.
Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn in räumlicher Beziehung zusammen lebende Personen innerhalb einer bestehenden oder in Auflösung befindlichen familiären, ehelichen oder eheänlichen Beziehung, physiche oder psychische Gewalt ausüben oder androhen, sofern das Delikt seine Wurzeln in der Lebensgemeinschaft hat.
Amtsträger i.S.d. §11(1) Nr. 2a StGB
Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist.
zur Vollstreckung berufen
Zur Vollstreckung berufen sind Amtsträger, die im Einzelfall Entscheidungen zur unmittelbaren Verwirklichung der gesetzlichen Vorschrift treffen.
bei der Vornahme einer Diensthandlung (+ Vollstreckungshandlung)
Dies bedeutet eine gezielte hoheitliche Maßnahme zur Reglung eines konkreten Einzelfalls, die der Verwirklichung des (notfalls auf Zwangswege durchzusetzenden) Staatswillen gilt.
Widerstand leisten
Widerstand leisten ist jede aktive Tätigkeit, die geeignet und dazu bestimmt ist, die Durchführung einer konkreten Diensthandlung zu erschweren oder zu verhindern.
Gewalt
Gewalt ist der Einsatz körperlicher Kraftentfaltung durch tätiges Handeln gegen die Vollstreckungsperson, um die Diensthandlung zu erschweren oder zu verhindern.
und/oder
Drohung mit Gewalt
Drohung mit Gewalt ist das ausdrückliche oder schlüssige Inaussichtstellen einer Gewaltanwendung, auf deren Eintrit der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.
Vorsatz
Unter Vorsatz versteht man das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.
Absicht
Der Täter strebt die Tatbestandsverwirklichung an, sein Wille ist auf diesen Erfolg gerichtet.
Direkter Vorsatz
Der Täter sieht es als sicher vorraus, dass er den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, der Erfolg kann dabei sogar unerwünscht sein.
bedingter Vorsatz
Der Täter häält die Tatbestandsverwirklichung für möglich, den Erfolg nimmt er dabei billigend in Kauf.
tätlicher Angriff
Ein tätlicher angriff ist eine unmittelbar auf den Körper des Amtsträgers zielende feindselige Einwirkung.
Ehrträger
Beleidigungsfähig sind der einzelne, lebende Mensch und größere Personengemeinschaften.
Beleidigung
Beleidigung ist ein rechtswirdriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung durch Nichtachtung.
Mensch i.S.d. §239 StGB
Ein Mensch ist jede lebende Person, die willkürlich, wenn auch nur mit Hilfe Dritter, ihren Aufenthaltsort verändern kann.
Freiheit berauben
Freiheit berauben, ist die Aufhebung der physischen Möglichkeit, einen bestimmten Ort zu verlassen.
Einsperren
Einsperren ist das Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere Vorrichtungen, so dass der Betroffene objektiv gehindert ist, sich räumlich zu verändern.
auf andere Weise
Der Ausschluss der Ortsveränderung durch Nötigungsmittel, die eine dem Einsperren ähnliche Zwangswirkung haben
Angemessenheit
Die Maßnahme ist angemessen, wenn im Rahmen der Rechtsgüterabwägung, die eingeschränkten Rechtgüter die geschützten Rechtsgüter nicht überwiegen.
Erforderlichkeit
Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn es kein gleich geeignetes und zugleich milderes Mittel zu Erreichung des polizeilichen Ziels gibt.
Geeignetheit
Eine Maßnahme ist geeignet, wenn mmit ihr das polizeiliche Ziel ganz oder teilweise erreicht werden kann.
Anhalten
Ist die Unterbrechung der Fortbewegungsfreiheit einer Person
Befragung zu IDF
dient der Erhebung der in §111 OWiG genannten Personalien.
Ausweispapiere aushändigen lassen
bedeutet, dass der Betroffene dem PB mitgeführte Ausweispapiere in die Hand gibt.
Festhalten
Ist eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, da die Bewegungsfreiheit nur für kurze Zeit zur Durchführung der Maßnahme beschränkt wird.
Durchsuchung der Person und der von ihr mitgeführten Sachen
Durchsuchung, ist die zielgerichtete Suche in getragenen Kleidungsstücken, das Abtasten des bekleideten Körpers und die Nachschau am unbekleideten Körper, an Körperteilen und in den ohne weiteres zugänglichen Körperöffnungen.
Entschließungsermessen
Dies beschäftigt sich mit der Frage, ob der PVB einschreitet.
Bei gegenwärtigen Gefahren Ermessensreduzierung auf Null.
Auswahlermessen
Die beschäftigt sich damit, wie der PVB einschreitet, hierbei ist das mildeste Mittel und der effektivste Adressatz zu wählen.
EP der STA
müssen im öffenltichen Dienst stehen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 2 Jahre in den bezeichneten Beamten- und Angestelltengruppen tätig gewesen sein.
Gefahrenabwehr gem. § 2 (1) S.1 PAG
Die Polizei hat die Aufgabe, die im allgemeinen und im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Öffentliche Sicherheit
Umfasst die unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen, sowie den Bestand der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger von Hoheitsgewalt.
Gegenwärtige Gefahr
Eine Gefahr, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorsteht.
konkrete Gefahr
Eine Gefahr, bei der im Einzelfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei ungehindertem Fortgang in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung einzutreten wird.
Verdächtiger
Es bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass die Person als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in betracht kommt.
Nicht-Verdächtiger
Eine andere Person als der Verdächtige, gegen die kein Verdacht der Täterschaft oder Teilnahme besteht oder die wegen einer solchen Tat nicht verfolgt werden kann und/oder als Zeuge/Augenscheinsobjekt in betracht kommt
Wohnung
ist jede tatsächlich genutzte Räumlichkeit, die zum dauernden Aufenthalt von Person geeignet und bestimmt ist.
Betreten
Umfasst das sich Eingang verschaffen und den Aufenthalt in der Wohnung.
andere Person
Eine andere Person ist jede natürliche Person, außer der Täter selbst.
körperliche Misshandlung
ist jede üble unangemessene Misshandlung bei der das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
körperliches Wohlbefinden
Ist regelmäßig dann betroffen, wenn dem Opfer Schmerzen zugefügt werden. ein Schmerzempfinden ist nicht erforderlich.
körperliche Unversehrtheit
ist gegeben wenn beim Opfer ein Substanzverlust/-schädigung eintritt.
Gesundheitsschädigung
Eine Gesundheitsschädigung ist gegeben, wenn beim Opfer ein, wenn auch nur vorrübergehender krankhafter Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird.
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Marcel J.
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